EuGH-Urteil erhöht Hürden für sichere Herkunftsländer
Der Europäische Gerichtshof hat die Kriterien für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten in der Europäischen Union verschärft. Wie das Gericht in Luxemburg entschied, dürfen Mitgliedstaaten ein Land nur dann als sicher einstufen, wenn alle Bevölkerungsgruppen dort vor Verfolgung geschützt sind. Zudem müssen die Staaten die Quellen offenlegen, auf denen ihre Einschätzung beruht.
Anlass des Verfahrens war das sogenannte „Albanien-Modell“ der italienischen Regierung. Rom wollte künftig Asylanträge bestimmter Migranten, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden, in Lagern außerhalb der EU – konkret in Albanien – prüfen lassen. Die Regelung betrifft volljährige Männer aus Ländern, die Italien als „sicher“ einstuft. Zwei abgelehnte Asylbewerber aus Bangladesch klagten dagegen – mit Erfolg.
Länder sind nur sicher, wenn alle Menschen sicher sind
In dem Urteil betonten die Luxemburger Richter, dass Herkunftsländer dann nicht als sicher gelten dürfen, wenn etwa homosexuelle Menschen dort Verfolgung befürchten müssen. Gleiches gilt für religiöse, ethnische oder politische Minderheiten.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen. Auch in Deutschland existiert eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Neben den EU-Mitgliedern umfasst sie unter anderem die Westbalkanstaaten, Georgien, Moldau, Ghana und Senegal. Zudem hatte die EU-Kommission im April eine gemeinsame Liste vorgeschlagen, auf der auch Länder wie Bangladesch, Indien, Ägypten und Tunesien stehen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte das italienische Modell erst im Mai bei einem Besuch in Rom gelobt und als „außerordentlich erfolgreich“ bezeichnet. Auch die deutsche Bundesregierung prüft derzeit ähnliche Verfahren mit Drittstaaten – das EuGH-Urteil stellt diese Pläne nun infrage.