Mit dem „Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz“ soll die Aufrüstung schneller vorankommen. Pistorius spricht von einem „Quantensprung“. Fachanwalt Soudry widerspricht: Es sei bereits der dritte Versuch seit 2020, per Gesetz Tempo zu machen – ohne nennenswerten Erfolg. Die echten Probleme lägen nicht im Vergaberecht, sondern in den internen Abläufen der Bundeswehr.
„Im Leopard-2-Panzer gilt die Arbeitsstättenverordnung. Auf Marineschiffen wird jeder Handtuchhaken normiert“, kritisiert Soudry. Die überbordende Bürokratie sei das eigentliche Hindernis – nicht mangelnde gesetzliche Grundlagen. Bereits jetzt könne die Bundeswehr in Eilfällen schnell vergeben. Nur: „Die Zahl der Nachprüfungsverfahren ist verschwindend gering – ein bis zwei relevante Fälle im Jahr. Dafür drei Gesetze? Das ist politischer Aktionismus.“
Fehler der Corona-Zeit wiederholt?
Scharf kritisiert Soudry auch die geplante Einschränkung des Rechtsschutzes: Künftig sollen Verträge selbst bei festgestellten Vergabeverstößen abgeschlossen werden dürfen. Das sei rechtsstaatlich bedenklich – gerade bei milliardenschweren Ausgaben. Der Jurist warnt vor einer Wiederholung der Fehler der Corona-Zeit, etwa bei der Maskenbeschaffung: „Wenn viel Geld in kurzer Zeit ausgegeben wird, steigt die Gefahr von Misswirtschaft massiv.“
Einzelne Punkte des Gesetzes bewertet er positiv – etwa die geplanten Vorauszahlungen an kleinere Firmen oder den Ausschluss unfairer Drittstaaten. Doch unterm Strich bleibe die Gefahr, dass der Staat seine Kontrollmechanismen opfere, ohne echten Mehrwert für die Einsatzfähigkeit der Truppe zu gewinnen.