Urteil wegen Volksverhetzung: Grüner nennt seine Partei „die neuen Juden“

Im Streit um das Gebäude-Energie-Gesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, ist die Verurteilung des Münchner Grünen-Politikers Bernd Schreyer nun endgültig. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts München I. Damit bleibt die Geldstrafe von 4.200 Euro – 60 Tagessätze zu je 70 Euro – bestehen.

Ausgangspunkt war ein Tweet aus dem Juni 2023, in dem Schreyer schrieb, gegen Grüne werde „aufgehetzt, als seien sie die ‘neuen Juden’, die ‘ausgemerzt’ werden müssen“. Die Richter sahen darin eine strafbare Verharmlosung des Holocaust. Solche Vergleiche, so das Gericht, seien völlig unangebracht und geeignet, das gesellschaftliche Klima massiv zu belasten.

Schreyer wollte auf Drohungen aufmerksam machen

Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz begrüßte die Entscheidung als konsequente Durchsetzung der Strafvorschriften gegen Holocaust-Relativierungen. Schreyer, langjähriger Mitbegründer und früherer Landeschef der Grünen, hatte sich für seine Wortwahl entschuldigt, betonte aber, er habe auf eine aus seiner Sicht bedrohliche Welle von Hetze, Boykottaufrufen und Gewaltandrohungen gegen Grüne aufmerksam machen wollen.

Sein Rechtsanwalt Jerzy Montag, ebenfalls ein ehemaliger Grünen-Abgeordneter, kündigte an, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Der Tweet, so Montag, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht als Gleichsetzung mit der NS-Vernichtungspolitik zu verstehen.