Klimacheck für Projekte des Bundes kommt - mit 5 Jahren Verspätung

Jetzt soll der (zahnlose) Klimacheck tatsächlich kommen - am 1. Jänner 2026. Neue Gesetze, Verordnungen und größere Vorhaben des Bundes müssen ab diesem Datum einem Klimacheck unterzogen werden. Dieser soll laut einer Information des von Norbert Totschnig (ÖVP) geführten Klimaschutzministeriums dazu beitragen, klimaschädliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Eine neue Servicestelle im Ministerium (mit noch mehr Beamten) soll die Behörden dabei unterstützen und ein eigenes „Klimacheck-Tool“ bereitstellen.

Über das Vorhaben hatte heute das Ö1-„Morgenjournal“ berichtet. Dem ORF-Radio zufolge dürfte der Klimacheck nicht bindend sein – falle das Ergebnis negativ für das Klima aus, müssten Gesetze nicht unbedingt abgeändert werden.

Der Klimacheck soll laut Ministerium Teil der bestehenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) werden, mit der die Regierung die Auswirkungen ihrer Maßnahmen bewertet. Ziel dieser sei es, „eine nachvollziehbare, transparente Darstellung über erwünschte Wirkungen von Maßnahmen einerseits sowie erwartete Kosten und unerwünschte Auswirkungen andererseits“ zu bieten, hieß es auf Nachfrage.

Details werden noch ausgearbeitet

Je nach Bedeutung soll die Prüfung in vereinfachter oder ausführlicher Form erfolgen. An den Details zum Klimacheck würden derzeit neben dem Klima- und Landwirtschaftsministerium auch das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium arbeiten.

Positiv sieht die Klimaökonomin Sigrid Stagl das Vorhaben. „Denn man muss zuerst einmal Bescheid wissen darüber, welche Klimaauswirkungen Gesetze und Verordnungen haben, damit man sie berücksichtigen kann“, sagte sie gegenüber Ö1. Allerdings müsse auch klargemacht werden, was passiert, wenn eine Maßnahme eine negative Klimaauswirkung hat.

Was wird dazu Deregulierungs-Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) sagen, wenn jetzt noch mehr Beamte die Anwendung und Ergebnisse des Klimachecks auch kontrollieren müssen?

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