Rot-pinkes Wien zahlt auch an Häftlinge Mietbeihilfe aus
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts lässt einen nur noch den Kopf schütteln: Die Stadt Wien übernimmt in bestimmten Fällen die Mietkosten für Häftlinge – auch wenn diese während ihrer Haft die Wohnung nicht nutzen können. Grundlage dafür ist die Wiener Mindestsicherung, die in Einzelfällen Mietbeihilfen für leerstehende Wohnungen finanziert.
Konkret berichtet die Krone vom Fall eines 35-jährigen Mindestsicherungsbeziehers, der zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Während seiner Haft forderte die Stadt Wien 1334,01 Euro an Mindestsicherungsleistungen zurück. Der Inhaftierte wehrte sich und argumentierte, dass er Anspruch auf die Mietbeihilfe für seine private Wohnung habe, obwohl er dort während der Haft nicht wohnen konnte. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht: Zurückzahlen musste er nur 688,80 Euro.
Die Rechtsgrundlage: Laut § 17 Abs. 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz ruhen Leistungen für den Lebensunterhalt während einer Haftzeit. Allerdings sieht Absatz 2 vor, dass der Wohnkostenanteil weiterbezahlt werden kann, wenn die Wohnung nachweislich benötigt wird und ihre Erhaltung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sozialstadtrat verteidigt die Zahlungen
Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) verteidigt gegenüber der Krone diese Regelung: „Der Erhalt einer bestehenden Wohnmöglichkeit für kurzzeitig in Haft befindliche Personen ist wirtschaftlich sinnvoll. Eine erneute Integration in den Wohnungsmarkt wäre deutlich teurer.“
Ein Einzelfall ist das aber nicht: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 31 Häftlingen die Mietkosten für bis zu ein Jahr weiterbezahlt. Gesamtkosten: 54.202,04 Euro. Die Begründung der Stadt: Nach der Haft benötigen die Betroffenen wieder eine Bleibe. Ohne diese Unterstützung drohe Obdachlosigkeit, was langfristig höhere Sozialausgaben verursachen könnte.
Trotz dieser Argumentation stößt die Praxis bei vielen Steuerzahlern auf Unverständnis. Kritiker sehen darin eine ungerechtfertigte Belastung der Allgemeinheit – vor allem in Zeiten angespannter Wohn- und Sozialbudgets.
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