blog.at veröffentlicht den irritierenden Originaltext des „European Media Freedom Act“ im Screenshot unten: Zwar sei die EU gegen eine Inhaftierung und Sanktionierung von Mediendiensteanbietern oder deren redaktionellen Personals (Artikel 4 (3) b) verboten, allerdings könnte es doch "im Einzelfall durch einen überwiegenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt" sein (Artikel 4 (4) c).
Dazu stellen sich einige wichtige Fragen: Warum schreiben die EU-Beamten überhaupt über Inhaftierungen von Medienmitarbeitern? Immerhin hat jedes EU-Mitgliedsland ein nationales Medienrecht mit ausreichend harten Konsequenzen bei Verfehlungen - Haftgründe liegen hier nie vor. Und: Wer legt fest, wann ein "Allgemeininteresse" vorliegt? Ist das in Österreich ab sofort Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ)? Wer nun gegen das "Allgemeininteresse" (?) schreibt, der kann nach Artikel 4 (4) c des „European Media Freedom Act“ verhaftet werden - und muss wie lange in einer Zelle sitzen?
Die EU lobt sich also dafür, dass mit dieser Verordnung der Quellenschutz und Journalismus gestärkt werde - der Artikel 4 sollte dafür sorgen, dass Journalisten nicht zur Preisgabe ihrer Quellen durch den Einsatz von Spionagesoftware oder Verhaftungen gezwungen werden dürfen.
Gefährlich schwammige Formulierung
Allerdings sind es die erwähnten Ausnahmen vom Verbot, die hier massiv irritieren: Verhaftungen und Sanktionierungen von Journalisten wären also sehr wohl erlaubt, wenn es „nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen“ sei und „im Einzelfall durch einen überwiegenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und verhältnismäßig ist." Eine sehr schwammige Formulierung, die noch zu vielen Problemen führen könnte.
Weitere Kernpunkte des EMFA sind unter anderem: ein strengerer Schutz vor politischer Einflussnahme auf Redaktionen, mehr Transparenz bei der Eigentümerstruktur von Medienunternehmen sowie klare Regeln für die staatliche Finanzierung von Medien, um Gleichbehandlung zu gewährleisten. Auch soll der Einsatz von Überwachungstechnologien gegen Journalisten stark eingeschränkt werden.
Der EMFA sieht zudem vor, dass staatliche Eingriffe in journalistische Inhalte nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich sind. Ein neues Europäisches Gremium für Mediendienste soll die Einhaltung der Regeln überwachen und grenzüberschreitend kooperieren.
Das Gesetz gilt als Antwort auf zunehmende Fälle politischer Einflussnahme und Medienkonzentration in einigen EU-Ländern. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Konflikten mit der nationalen Medienhoheit, während Befürworter den EMFA als wichtigen Schritt zum Schutz der Pressefreiheit und zur Stärkung der Demokratie in Europa sehen.

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