Der große Vergleich: Welche Leistungen Ukraine-Flüchtlinge in Europa bekommen
Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 hat Österreich rund 100.000 Menschen aus dem Kriegsgebiet aufgenommen. Sie genießen hier Schutzstatus als „Vertriebene“ und dürfen arbeiten, eine Wohnung mieten oder Kinder in Schule und Kindergarten schicken. Doch im Unterschied zu Deutschland und einigen anderen Ländern fällt die finanzielle Unterstützung in Österreich vergleichsweise niedrig aus – bewusst, wie die Bundesregierung betont, um einen stärkeren Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu setzen.
In Österreich erhalten ukrainische Flüchtlinge keine bedarfsorientierte Mindestsicherung. Stattdessen gilt das Grundversorgungssystem, das für alle Asylwerber und Vertriebene vorgesehen ist. Dieses umfasst Unterkunft, Verpflegung oder einen monatlichen Verpflegungszuschuss, medizinische Basisversorgung, Bekleidungshilfe und ein kleines Taschengeld.
Wien ist anders
Während die Grundversorgung in ganz Österreich nach denselben bundesrechtlichen Vorgaben organisiert wird, schöpft Wien die möglichen Höchstsätze konsequent aus – und geht teils darüber hinaus. Erwachsene in Privatunterkünften erhalten hier 260 Euro monatlich plus einen vergleichsweise hohen Mietzuschuss, der für Alleinstehende bis zu rund 360 Euro betragen kann. Familien profitieren entsprechend stärker. Zudem bietet die Stadt zusätzliche Integrations- und Sozialleistungen, etwa kostenlose Deutschkurse oder erweiterte Beratungsangebote. Damit liegt Wien im innerösterreichischen Vergleich am oberen Ende der Unterstützung – auch wenn das Niveau im europäischen Vergleich weiterhin deutlich unter dem von Deutschland bleibt.
Wer privat wohnt, bekommt monatlich höchstens 260 Euro pro erwachsener Person und 145 Euro pro Kind, zusätzlich einen Mietzuschuss, wenn ein Mietvertrag vorliegt. In organisierten Quartieren gibt es statt Mietzuschuss Unterkunft und Verpflegung, das Taschengeld liegt dann bei rund 40 Euro pro Erwachsener. Familien können zudem Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beantragen – allerdings nur bis längstens 31. Oktober 2025. Die automatische Krankenversicherung endete bereits mit 31. Mai 2025; seither müssen sich Vertriebene selbst versichern, es sei denn, sie arbeiten.
Beschäftigungsquote höher als in Deutschland
Österreichs vergleichsweise niedrige Leistungen und der rasche Zugang zum Arbeitsmarkt führen dazu, dass die Beschäftigungsquote ukrainischer Flüchtlinge hierzulande deutlich höher liegt als in Deutschland, wo nur gut ein Drittel der erwerbsfähigen Ukrainer arbeitet.
In Deutschland erhalten ukrainische Flüchtlinge seit Juni 2022 Bürgergeld – mit einem Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende, zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Im April 2025 bezogen rund 693.000 Ukrainer Bürgergeld, davon galten 497.000 als erwerbsfähig. Die Beschäftigungsquote liegt trotz Förderprogrammen nur bei gut 33 Prozent. Kritik kommt vor allem aus CDU und CSU, wo gefordert wird, ukrainische Flüchtlinge wieder auf das niedrigere Asylbewerberniveau zurückzustufen.
Polen: Fast zwei Drittel arbeiten
In Polen leben knapp eine Million Ukrainer mit Schutzstatus – rund 65 Prozent von ihnen sind berufstätig. Finanzielle Unterstützung gibt es fast ausschließlich in Form von Kindergeld (umgerechnet 180 Euro pro Monat pro Kind) und Betreuungsgeld für das zweite und weitere Kind in den ersten zwei Jahren. Für arbeitsfähige Erwachsene ohne Behinderung gibt es keine laufenden Zahlungen.
Tschechien: Sozialhilfe mit Arbeitsanreiz
Tschechien hat mit 581.000 ukrainischen Flüchtlingen die höchste Quote in der EU gemessen an der Bevölkerungszahl. Hilfen bestehen aus Geld- und Sachleistungen, sind jedoch einkommensabhängig und so gestaltet, dass sie zur Arbeitsaufnahme motivieren. Rund 60 Prozent der erwerbsfähigen Ukrainer sind hier beschäftigt.
Italien: Bargeld nur drei Monate
In Italien konnten Flüchtlinge bis April 2025 einen Unterhaltszuschuss von 300 Euro pro Erwachsenem und 150 Euro pro Kind erhalten – maximal drei Monate lang. Danach gibt es nur noch Unterkunft und andere Sachleistungen.
Niederlande: Unterstützung endet mit Job
Ukrainer in den Niederlanden bekommen im Schnitt 315 Euro pro Monat, wenn sie nicht in einer staatlichen Unterkunft mit Vollverpflegung leben. Nimmt ein Familienmitglied eine bezahlte Arbeit auf, entfällt die Leistung für die gesamte Familie. Die Beschäftigungsquote liegt bei rund 60 Prozent.
Bulgarien und Rumänien: Arbeitspflicht für laufende Hilfe
Bulgarien gewährt unter bestimmten Bedingungen eine einmalige Unterstützung und Unterkunft. In Rumänien beträgt die Hilfe für Einzelpersonen rund 100 Euro im Monat, für Familien das Dreifache – aber nur, wenn Arbeit oder aktive Jobsuche nachgewiesen werden.