SPÖ will Verschärfung des Waffenrechts auch rückwirkend
Wie soll das abgewickelt werden? Die SPÖ bleibt auf ihrer Forderung, dass die Verschärfung des Waffenrechts auch rückwirkend bis 18. Juni gelten müsste. Der Beschluss des Gesetzes ist erst im Oktober möglich.
Nach dem Serienmord in Graz mit zehn Toten drängt die SPÖ auf eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts: Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried sagte im PULS 24-Interview, man habe die Forderung in die Koalitionsgespräche eingebracht und hoffe auf Zustimmung der Partner. Als Stichtag nannte er den 18. Juni, den Tag des Ministerratsbeschlusses, acht Tage nach der Tat.
Geplant ist, das Mindestalter für den Kauf von Pistolen und Revolvern von 21 auf 25 Jahre anzuheben. Gewehre sollen zwar weiterhin ab 18 erhältlich sein, bis zum 25. Lebensjahr jedoch nur mit Waffenbesitzkarte. Zudem soll der psychologische Test für Waffenbesitzkarten strenger werden.
Die Koalition will außerdem die „Abkühlphase“ beim Waffenkauf von drei Tagen auf vier Wochen verlängern und neue Möglichkeiten für Waffenverbote schaffen – etwa bei Untauglichkeit für den Wehrdienst oder bei Fällen häuslicher Gewalt.
Leichtfried betonte, die Gesetzesänderungen sollten „sehr rasch“ nach der Sommerpause beschlossen werden. Die rechtliche Umsetzung sei komplex, das Innenministerium arbeite jedoch intensiv daran.
Seit der Ankündigung der Reformen ist der Waffenverkauf in Österreich spürbar gestiegen – besonders bei Langwaffen. Die SPÖ will mit der Rückwirkung verhindern, dass Käufer die Verschärfungen umgehen.
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