Causa Pilnacek: Verfassungsgericht lehnt von der FPÖ geforderten U-Ausschuss ab

Der von der FPÖ geplante Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen und zum Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek wird in der beantragten Form nicht stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte das Verlangen der Freiheitlichen für rechtswidrig. Die Begründung: Es sei unzulässig, inhaltlich nicht zusammenhängende Themen zu einem einzigen Untersuchungsgegenstand zu verbinden.

Die FPÖ hatte versucht, einen Zusammenhang herzustellen, indem sie auf eine angebliche Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern – insbesondere über das Innenministerium – verwies. ÖVP, SPÖ und NEOS wiesen diesen Vorwurf im Geschäftsordnungsausschuss zurück. Daraufhin wandten sich die Freiheitlichen an den VfGH, wie es bei Minderheitsverlangen vorgesehen ist.

Die Verfassungsrichter folgten jedoch der Argumentation der Regierungsfraktionen. Der Antrag der FPÖ beziehe sich auf keinen klar bestimmbaren Vorgang, sondern „auf die gesamte Amtsführung bestimmter Bundesministerien und ihrer Behörden“. Auch die Formulierung „Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme“ genüge nicht, um den Untersuchungsgegenstand ausreichend zu konkretisieren.

Damit bleibt es beim Nein zur geplanten Doppelerhebung – und die FPÖ muss ihre Untersuchungsvorhaben nun neu aufsetzen, wenn sie eines der beiden Themen weiter parlamentarisch aufarbeiten will.

Credit: Reuters