Im 1. Halbjahr 2025 wurde die österreichische Staatsangehörigkeit an 11.665 Personen verliehen, darunter an 4369 Personen mit Wohnsitz im Ausland (37,5 %). Damit gab es laut Statistik Austria um 5,6 % mehr Einbürgerungen als im 1. Halbjahr 2024 (11.050 Eingebürgerte, darunter 4151 Personen mit Auslandswohnsitz).
„Heuer haben in der ersten Jahreshälfte 11 665 Menschen einen rot-weiß-roten Pass erhalten, um 5,6 % mehr als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Davon sind mit 4352 mehr als ein Drittel Verfolgte des NS-Regimes und deren Nachkommen, die bis auf neun Personen alle im Ausland leben. Bei den zwischen Jänner und Juni 2025 aus anderen Gründen Eingebürgerten gab es einen Anstieg um 5,6 % auf 7313“, berichtet Thomas Burg, fachstatistischer Generaldirektor von Statistik Austria.
Unter dem Rechtstitel §58c StbG haben politisch Verfolgte des NS-Regimes und deren Nachkommen seit September 2020 die Möglichkeit einer Einbürgerung, ohne im Gegenzug ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Von Jänner bis Juni 2025 erhielten 4352 Personen, von denen 4343 im Ausland leben, die österreichische Staatsangehörigkeit nach §58c.
Das entspricht 37,3 % aller Einbürgerungen dieser sechs Monate. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2024 (4 125 Personen) nahmen die Einbürgerungen unter diesem Rechtstitel damit um 5,5 % zu. Personen, die im 1. Halbjahr 2025 unter diesem Titel eingebürgert wurden, sind am öftesten Angehörige folgender drei Staaten: Israel (2 409 bzw. 20,7 % aller im 1. Halbjahr 2025 Eingebürgerten), Vereinigte Staaten (1 088 bzw. 9,3 %) und Vereinigtes Königreich (432 bzw. 3,7 %). Die 7 313 aus anderen Gründen im 1. Halbjahr 2025 Eingebürgerten haben bis auf 26 alle ihren Wohnsitz in Österreich.
Diese Eingebürgerten hatten zuvor am häufigsten die Staatsangehörigkeit Syriens (1247 bzw. 10,7 %), der Türkei (808 bzw. 6,9 %) sowie Afghanistans (558 bzw. 4,8 %). Die Hälfte der im 1. Halbjahr 2025 neu Eingebürgerten sind Frauen (5858 bzw. 50,2 %).
Fast ein Drittel der neuen Staatsbürger war unter 18 Jahre alt (3 788 bzw. 32,5 %), ein Fünftel wurde in Österreich geboren (2 470 bzw. 21,2 %). In sechs Bundesländern wurden im 1. Halbjahr 2025 mehr Personen eingebürgert als zwischen Jänner und Juni des Vorjahres. Die relative Zunahme der Einbürgerungszahlen war im Burgenland am deutlichsten (+25,9 % auf 175 Personen), gefolgt von Vorarlberg (+23,2 % auf 478), Tirol (+19,9 % auf 585), Niederösterreich (+13,9 % auf 1294), der Steiermark (+9,5 % auf 936) und Wien (+8,1 % auf 2077). In Kärnten (−17,8 % auf 217), Oberösterreich (−11,3 % auf 1 221) und in Salzburg (−5,7 % auf 313) gab es im Vergleich zum 1. Halbjahr 2024 weniger Einbürgerungen.
Mehr als drei Viertel aller Einbürgerungen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs (8 915 Personen bzw. 76,4 %). Darunter wurden 3 661 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration oder asylberechtigt – §11a, Abs. 4, Abs. 6 sowie Abs. 7), 4352 politisch Verfolgte und deren Nachkommen (§58c, Abs. 1 bis Abs. 6), 397 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher (§11a, Abs. 1 und Abs. 2) sowie 289 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1). Weitere 657 Personen (5,6 %) erhielten die Staatsangehörigkeit im Ermessen, darunter 612 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1) sowie 31 Personen aufgrund außerordentlicher Leistungen im Staatsinteresse (§10, Abs. 6). Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden zusammen 2093 Personen bzw. 17,9 % eingebürgert, davon 306 Ehegatten (§16) und 1 787 Kinder (§17).