Weil ihm im Irak Strafe droht: Abschiebung des deutschen IS-Chefs wackelt

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Ausweisung des früheren Deutschland-Chefs der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, endgültig bestätigt. Da er keinen Antrag auf Berufung stellte, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Der zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Islamist hatte im Juni gegen seine Ausweisung geklagt und unter anderem auf seine sieben Kinder in Deutschland verwiesen. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab: Zwingende Gründe der nationalen Sicherheit überwögen, eine glaubhafte Abkehr von seiner Haltung sei nicht erkennbar. Zudem stellten sie im schriftlichen Urteil eine Wiederholungsgefahr fest, falls Abu Walaa 2027 regulär aus der Haft entlassen wird.

Ob der Prediger tatsächlich abgeschoben wird, ist jedoch weiter offen. Darüber muss in einem gesonderten Verfahren entschieden werden. Ein Sprecher des Gerichts erklärte, die Kammer warte noch den Ausgang des Asylverfahrens ab – insbesondere wegen der Möglichkeit, dass ihm im Irak die Todesstrafe droht.