Lehrerin seit 16 Jahren im Krankenstand: Jetzt kommt zum ersten Mal der Amtsarzt

Seit 2009 erhält eine Lehrerin aus Duisburg ihr volles Gehalt, ohne ein einziges Mal unterrichtet zu haben. Die verbeamtete Studienrätin ließ ihre Krankschreibungen wegen psychischer Probleme immer wieder verlängern – und kam ohne amtsärztliche Untersuchung davon. Monat für Monat überwies das Land Nordrhein-Westfalen weiter bis zu 6174 Euro.

Im April 2025 forderte das Land die Pädagogin erstmals auf, sich einem Amtsarzt vorzustellen. Dagegen klagte die Frau – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies ihre Beschwerde ab, und auch das Oberverwaltungsgericht bestätigte am 12. August die Entscheidung (Az.: 6 B 724/25).

Die Richter stellten klar: Dienstherr und Allgemeinheit hätten ein „berechtigtes Interesse“ daran, dass nur dienstfähige Beamte ihr Amt ausüben – und dass niemand ohne Leistung dauerhaft das volle Gehalt kassiert.

Nun muss die Lehrerin zum Amtsarzt. Sollte sie als dienstunfähig gelten, bekäme sie statt des vollen Gehalts eine niedrigere Pension. Die Kosten für das Verfahren trägt sie selbst.