Strache sang kein SS-Lied, gewann vor Gericht und bekommt 1500 Euro
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstag den Berliner Verbrecher Verlag wegen übler Nachrede nach Medienrecht zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Der Verlag hatte in dem Buch „Widerstand hat keine Form, Widerstand ist die Form“ von Festwochen-Intendant Milo Rau behauptet, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache habe ein SS-Lied gesungen.
Das Werk wurde inzwischen zurückgerufen; 700 Exemplare waren verkauft oder als Presseexemplare verteilt. Der Verlag kündigte eine korrigierte Neuauflage an. Eine Entschuldigung wurde bereits online veröffentlicht: Die Behauptung sei unwahr, hieß es in dem Widerruf, den auch Milo Rau selbst unterzeichnete. Zusätzlich soll es eine Kunstaktion geben, bei der die Passage physisch aus dem Buch entfernt wird.
Straches Anwalt zeigte sich unzufrieden und kritisierte das Fehlen einer persönlichen Entschuldigung. Er kündigte weitere rechtliche Schritte gegen Rau an, da dieser die Behauptung bereits 2024 in einem Interview wiederholt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; beide Seiten können binnen drei Tagen Rechtsmittel einlegen. Unterdessen kündigte Rau für morgen in Berlin eine Pressekonferenz mit dem Verlag und dem Verein „Die Vielen“ an. „Auf Druck von Rechts antworten wir mit öffentlicher Debatte und zivilgesellschaftlichem Widerstand“, erklärte der Regisseur.