Parteiverbot durch die Hintertür - wie AfD-Kandidaten von Wahlen ausgeschlossen werden

An ein Verbotsverfahren gegen die AfD trauen sich die etablierten Parteien in Deutschland nicht heran. Doch immer öfter werden Kandidaten schon vor Wahlen durchleuchtet und wegen angeblich mangelnder Verfassungstreue aus dem Verkehr gezogen.

Die Stadt Lage kennen wohl die wenigsten: 35.000 Einwohner, nahe des Teutoburger Waldes im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gelegen, grün regiert. Doch jüngst machte die selbst ernannte "Zuckerstadt" politisch von sich reden.

Lage gehört inzwischen zu den deutschen Städten, die einen AfD-Kandidaten als künftigen Bürgermeister verhindert haben. Nicht etwa durch reguläre Wahlen, sondern in den Dunkelkammern der Demokratie. In einem Verwaltungsakt hinter verschlossen Türen, in einem nicht-öffentlichen Wahlausschuss. Die Regierenden in Lage stellten fest: AfD-Bürgermeisterkandidat Uwe Detert stehe nicht auf dem Boden der Verfassung. Er habe sich in der Vergangenheit demokratiefeindlich geäußert, sympathisiere mit den Ideen der Reichsbürger und hetze gegen queere Menschen.

Detert selbst wies dies entschieden von sich: "Ich vertrete klar unsere Verfassung, unsere Demokratie und unsere Bürgerrechte", sagte er und bezichtige die Grünen, seine Kandidatur zu hintertreiben. Die sammelten derweil "belastendes" Material gegen den politischen Mitbewerber und schwärzten ihn beim Verfassungsschutz an. Mit Erfolg: Der Wahlausschuss strich Detert aus der Kandidatenliste.

Doch die Stadt Lage ist nicht allein. Zuvor schon zog der Wahlausschuss von Neukloster im nördlichen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern den Kandidaten der AfD aus dem Verkehr, noch bevor dessen Name überhaupt zur Abstimmung auf einem Wahlzettel erscheinen konnte. Auch hier musste die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Begründung herhalten.

Den größten Wirbel aber löste jüngst die Vereitelung der Kandidatur von Joachim Paul aus. Er wollte in Ludwigshafen, der zweigrößten Stadt in Rheinland-Pfalz, Oberbürgermeister werden. Seine Chancen standen gut, doch der AfD-Politiker durfte nicht ins Rennen. Er soll in der Vergangenheit einen "White-Power-Gruß" gezeigt haben, sein Wahlkreisbüro sein ein Treffpunkt der Neuen Rechten gewesen, er pflege Kontakt zu Martin Sellner, dem einstigen Chef der Identitäten Bewegung aus Österreich.

Joachim Paul widersprach: "Es bestehen keine Zweifel an meiner Verfassungstreue." Genützt hat ihm dies freilich nichts. Seinen Eilantrag, die Entscheidung juristisch überprüfen zu lassen, lehnte ein Gericht ab. Der verhinderte Kandidat kündigte an, alle Instanzen anzurufen, um die Oberbürgermeister-Wahl von Ludwigshafen im Nachhinein anfechten und wiederholen lassen zu können.

Juristen debattieren inzwischen widersprüchlich über die Entscheidungen der Wahlausschüsse, die nun Schule machen und immer mehr AfD-Kandidaten verhindern könnten. Die einen glauben, die Demokratie dürfe sich auch auf diese Weise wehren, die anderen sprechen von einem Parteiverbot durch die Hintertür.

Vor allem wird eine mögliche Willkür in den Wahlausschüssen befürchtetet. Beispiel Paderborn: Hier wurde der Kandidat der AfD zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Aus seinem Dossier des Verfassungsschutzes geht hervor, dass er angeblich nicht weniger radikal sei, als seine abgelehnten Parteifreunde in den anderen Städten.