Das Europäische Parlament ändert den Geltungsbereich des Gesetzes zur Nachhaltigkeit von Unternehmen

Das Europäische Parlament hat sich für eine Lockerung des Geltungsbereichs des Nachhaltigkeitsgesetzes ausgesprochen, wonach nur sehr große Unternehmen verpflichtet wären, Fragen der Menschenrechte und der Umwelt in ihren Lieferketten zu behandeln.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro die Vorschriften einhalten müssen. Die neuen Vorschriften würden für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten.

Das Gesetz zur Unternehmensnachhaltigkeit legt Unternehmen beispielsweise Verpflichtungen zur Verbesserung der Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten auf, andernfalls drohen ihnen Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes.

Die konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei betonte, dass der Vorschlag die Vorschriften vereinfacht und die Kosten für Unternehmen senkt, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefördert wird.

Das Europäische Parlament empfahl, Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes aufzunehmen.

(reuters, sie)