Tausende Handy-Besitzer geortet: "Er machte das auch bei mir", sagt Ex-ÖVP-Politikerin
Die ungeheuerliche First-Wap-Causa hat nun auch eine politische Dimension: Der im Jahr 2024 verstorbene Tiroler Firmenchef, der seine Spionage-Software an hunderte Kunden verkauft hat, die 14.000 Zielpersonen ausgespähen konnten, hat auch eine frühere ÖVP-Politikerin geortet - sie meldete sich nun bei statement.at.
"Ja, er hat auch mich geortet. Das hat Josef Fuchs mir auch klar gesagt, wir kannten uns ja schon länger, und er hat mir wiederholt am Mobiltelefon gesagt, wo ich mich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten habe", erinnert sich die Tiroler Politikerin, die für die ÖVP jahrelang im Nationalrat als Abgeordnete tätig war.
Die Technik zur exakten Ortung des Standorts der Zielperson hat Josef Fuchs, der 2024 verstorben ist, hohe Einnahmen gebracht: First Wap ließ sich gut verkaufen - angeblich nur an Regierungen und Polizeieinheiten, doch es könnte auch möglicherweise in einige falsche Hände geraten sein, wie nun eine Recherche-Gemeinschaft rund um den Spiegel und Lighthouse Reports aufgedeckt hat.
Kontakte zur SPÖ?
Die ÖVP-Politikerin berichtet dazu statement.at: "Josef Fuchs war sehr eng mit der SPÖ - er kannte einige Spitzenpolitiker der SPÖ sehr gut." Die Bekannte von Fuchs nannte dazu Namen, die statement.at vorerst nicht veröffentlichen wird. Auch soll der First-Wap-Unternehmer in einem elitären Männerbund engagiert tätig gewesen sein und auch dabei wichtige Kontakte gepflegt haben.
Die Ex-Nationalratsabgeordnete war aber nicht das einzige Opfer dieser Ortungs-Aktionen in Österreich: Wie von statement.at berichtet, wurde auch ein früherer Chef des österreichischen Verfassungsschutzes BVT mehrmals geortet, ebenso wie Manager des Milliarden-Konzerns Red Bull und auch Promis wie der bekannte Sänger Wolfgang Ambros. Mit dieser geheimen Ortungs-Software konnten die Aufenthaltsorte der Zielpersonen exakt festgestellt werden - was natürlich viel von ihrer aktuellen Tätigkeit verraten hat.
Bis zu zwei Jahre Haft drohen
Dieses jahrelange Ausspähen von Mobiltelefon-Besitzern ist nicht nur skandalös, sondern kann auch zu harten Strafen führen: Derartige Eingriffe in die Privatsphäre sind kein Kavaliersdelikt – sie können als Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, als Missbrauch von Daten oder sogar als Stalking gewertet werden.
Das Strafgesetzbuch kennt mehrere Bestimmungen, die bei illegaler Ortung greifen. Besonders relevant ist die „Verletzung des Fernmeldegeheimnisses“ (§119 StGB): Wer unbefugt Telekommunikation abhört, mitliest oder Daten abgreift, kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch der „Missbrauch von Daten“ (§119a StGB) fällt darunter – etwa, wenn Standortdaten abgefangen oder an Dritte weitergegeben werden. Wird dabei Software eingesetzt, die speziell zur Überwachung entwickelt wurde, kann zusätzlich der Missbrauch von Computerprogrammen (§126c StGB) erfüllt sein.
In vielen Fällen kommt auch der Tatbestand der beharrlichen Verfolgung (Stalking) (§107a StGB) infrage. Wer wiederholt Ortungsprogramme oder Spyware nutzt, um eine Person auszuspionieren, sie zu überwachen oder unter Druck zu setzen, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine empfindliche Geldstrafe. Werden die Betroffenen psychisch oder beruflich schwer belastet, werten Gerichte das regelmäßig als erschwerenden Umstand.
Wird ein Ortungsgerät oder eine Abhörsoftware auch zum Mitschneiden von Gesprächen oder Geräuschen verwendet, greift §120 StGB – der Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten. Auch hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, selbst wenn keine Veröffentlichung der Aufnahmen erfolgt.
Neben dem Strafrecht spielt auch das Zivilrecht eine Rolle: Wer illegal geortet wird, kann Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt betont, dass der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung einen immateriellen Schaden darstellt. Opfer solcher Überwachung können zudem verlangen, dass alle gespeicherten Daten gelöscht und weitere Ortungen unterlassen werden.
Kommt ein Unternehmen oder eine Behörde ins Spiel, greifen zusätzlich die Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Unzulässige Standortverarbeitung kann zu hohen Geldbußen führen – in besonders schweren Fällen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
In der Praxis sind Verfahren wegen illegaler Handy-Ortung oft komplex. Der Nachweis erfordert technische Gutachten und Auswertungen durch IT-Forensiker. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen solchen Fällen jedoch zunehmend nach, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass professionelle Überwachungssoftware eingesetzt wurde.
Für Betroffene ist es entscheidend, möglichst rasch Beweise zu sichern: auffällige Apps dokumentieren, ungewöhnliche Aktivitäten am Handy notieren, verdächtige Nachrichten oder E-Mails speichern.