Le Pen scheitert mit Berufung, Wahlverbot bleibt bestehen

Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat Marine Le Pens Einspruch gegen die Wahlvorschriften zurückgewiesen und damit ihr fünfjähriges Verbot, ein öffentliches Amt zu bekleiden, bestätigt.

Le Pen wurde im März wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt, wobei die Strafe vier Jahre Haft (zwei davon auf Bewährung) und eine Geldstrafe von 100.000 Euro umfasst.

Das Gericht stellte fest, dass Le Pen eine Änderung der Rechtsvorschriften gefordert hatte, was nicht in seine Zuständigkeit fällt.

Le Pens Anwalt behauptet, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ihre Kandidatur bei möglichen vorzeitigen Parlamentswahlen vorerst nicht ausschließt.

Das endgültige Urteil in der Strafsache wird im Januar erwartet und könnte über ihre mögliche Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen 2027 entscheiden.

Le Pen hält die Vorwürfe für politisch motiviert und behauptet, dass das Gesetz ihre politischen Rechte in unangemessener Weise einschränkt.

(reuters, mja)