Burgenland will kein Scharia-Recht – Landtag beschließt Gesetzesauftrag
Einstimmig hat der Landtag des Burgenlands beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, § 603 der Zivilprozessordnung (ZPO) so zu ändern, dass Gerichte nicht mehr auf Basis der Scharia oder vergleichbarer religiöser Rechtsordnungen entscheiden dürfen.
Der Paragraf erlaubt heute, dass Schiedsgerichte Rechtsvorschriften anwenden, die die Parteien im Vertrag vereinbart haben – auch wenn sie aus religiösen Systemen stammen – solange kein Verstoß gegen den österreichischen Ordre public vorliegt. Kritiker warnen jedoch, dass damit Grundwerte wie Gleichberechtigung und Frauenrechte untergraben werden könnten.
Mit dem Beschluss setzt das Burgenland ein klares Signal: Religiöse Normensysteme sollen künftig gesetzlich ausgeschlossen sein, sofern sie nicht mit Verfassungswerten vereinbar sind. Die Forderung sieht vor, den Gesetzgeber zu verpflichten, bei Schiedsverfahren ausdrücklich festzulegen, dass religiöses Recht nicht angewendet werden darf.
Ob und wie rasch eine Bundesgesetzesnovelle umgesetzt wird, bleibt offen. Der Burgenländische Landtag möchte jedoch den politischen Druck erhöhen und die Diskussion über Rechts-, Vertrags- und Grundrechte in Österreich neu befeuern.