Aufenthaltsverbot für "Klima-Shakira" Anja Windl: Verhandlung im Dezember
Die Verhandlung über das vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen die deutsche Klima-Chaotin Anja Windl verhängte Aufenthaltsverbot wird noch in diesem Jahr stattfinden. Wie die APA erfuhr, soll die 28-jährige selbsternannte Klimaschützerin am 3. Dezember in der Grazer Außenstelle des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) erscheinen. Die Ladung erfolgt damit noch vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Windl und ihre Mitstreiter der aufgelösten „Letzten Generation“.
Nach einem mehr als zwei Jahre dauernden Verfahren hatte das BFA im März ein zweijähriges Aufenthaltsverbot ausgesprochen. Windls Anwalt Ralf Niederhammer legte Berufung beim BVwG ein. Die Behörde sprach in ihrem Bescheid von einer „massiv querulatorischen Neigung“, die nicht Ausdruck von Aktivismus, sondern auf eine „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ gerichtet sei.
Aktion mit Hundekot vor der ÖVP-Zentrale
Erst im Jänner hatte Windl erneut für Schlagzeilen gesorgt: Gemeinsam mit mehreren Personen beschmierte sie die ÖVP-Parteizentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse mit Hundekot. „Das war spontan, weil die ÖVP mit Rechtsextremen eine Regierung bilden will“, erklärte Windl später. Woher der Kot stammte, wollte sie nicht sagen. Auf Nachfrage von profil teilte die Wiener Polizei mit, Windl sei wegen Sachbeschädigung angezeigt worden.
Bereits im Sommer 2024 hatte die aus Bayern stammende Chaotin, die von Boulevard-Medien den Spitznamen "Klima-Shakira" verliehen bekommen hatte, eine 42-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in Wien verbüßt, nachdem sie mehrere Geldstrafen wegen Verkehrsblockaden nicht bezahlt hatte. Trotz der Auflösung der österreichischen Sektion der „Letzten Generation“ im August 2024 setzte sie ihre Aktionen fort.
Windl lebt seit 2017 in Klagenfurt und gilt als eines der bekanntesten Gesichter der radikalen Klimaszene. Ihr Anwalt sieht in dem Aufenthaltsverbot ein „Warnsignal für den Zustand unserer Demokratie“. Er betont, Windl sei in Österreich nie strafrechtlich verurteilt worden, ein solches Verbot setze jedoch eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ voraus.
Das Bundesverwaltungsgericht ersuchte Medien im Vorfeld der Verhandlung um Beachtung des Film- und Fotografierverbots im gesamten Gebäude. Film- und Fotoaufnahmen seien ausschließlich vor dem Gerichtsgebäude zulässig, hieß es in einer Mitteilung.