Im Prinzip hat Wöginger (51) das getan, was alle machen: Er hat einem Parteispezl geholfen, trotz mangelnder Qualifikation einen weiteren Schritt auf der Karriereleiter zu erklimmen. So wurde trotz besserer Kandidaten ein ÖVP-Günstling zum Chef eines Finanzamtes befördert. So what, so war's schon immer - quer durch alle etablierten Parteien.
Doch diesmal flog die politische Lederhosen-Connection auf, der mächtige ÖVP-Klubmann aus Esternberg im Innviertel landete wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor Gericht. Wöginger kam mit einer Diversion davon. Bedeutet, das Strafverfahren wurde (vorläufig) eingestellt und gilt nach Bezahlung einer Geldbuße als erledigt. Die verhängten 44.000 Euro schmerzen den prominenten Delinquenten kaum.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) fiel anschließend ein Stein vom Herzen angesichts seines strafrechtlich unbehelligten Klubobmanns im Nationalrat. Doch der Regierungschef könnte sich zu früh gefreut haben.
Denn die zunächst vorbehaltlich zustimmende Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bekämpft jetzt auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft die gerichtliche Reinwaschung des Spitzenpolitikers. Mit einer beachtlichen Begründung, die an den eingespielten Grundfesten der gepflegten Freunderlwirtschaften in Österreich rüttelt: Öffentliche Postenvergaben "aufgrund der politischen Zugehörigkeit anstelle der individuellen Qualifikation" würden "ein seit vielen Jahren und Jahrzehnten bestehendes gesellschaftliches und letztlich auch demokratiepolitisches Problem" darstellen. Zunächst zitierte der Standard aus der Beschwerde der WKStA.
Es sei von "schwerer Schuld auszugehen"
Wöginger habe "wiederholt und über einen längeren Zeitraum insistierend" die Bestellung des ÖVP-Bürgermeisters (zum Chef des Finanzamts, Anm.) gefordert. Chats würden zeigen, "dass Gefälligkeiten regelmäßig in der (…) Erwartung einer zukünftigen Gegenleistung erwiesen werden." Beim Angeklagten sei von "schwerer Schuld auszugehen".
In der selbst oft genug von Mauschelei durchzogenen Justiz scheint zu dämmern, was in der Politik noch nicht angekommen ist. Die Österreicher widert die Normalität des Postenschachers langsam an. Zuletzt musste dies der völlig überforderte Präsident der Wirtschaftskammer erleben, der ebenfalls dank ÖVP-Seilschaft eine erstaunliche Multifunktionärs-Karriere hingelegt und aufgrund des öffentlichen Drucks nach ungustiösen Verfehlungen abtreten musste.
Die Akte Wöginger geht jetzt an das Oberlandesgericht Linz, die Richter werden sich die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft gegen die Diversion noch einmal genau ansehe, darin heißt es laut Mitteilung: ""Die Verwirklichung eines Tatbestands mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe signalisiert ein hohes Maß an krimineller Energie sowie einen erheblichen sozialen Störwert und damit einen gesteigerten Unrechtsgehalt." Das Verhalten des Angeklagten habe "das Vertrauen in staatliche Institutionen und in das Handeln ihrer Organe erschüttert", womit auch generalpräventive Aspekte gegen die Diversion sprechen.
Sollte der Linzer Richtersenat die Diversion dennoch bestätigen, wäre die leidliche Angelegenheit für Wöginger wohl tatsächlich vorbei - außer die Generalprokuratur würde noch mit einer Nichtigkeitsbeschwerde eingreifen. Sollte die Diversion aufgehoben werden, ginge der Postenschacher-Prozess zurück an das Landesgericht.
Für August Wöginger aus Esternberg im Innviertel gilt die Unschuldsvermutung - im Land der gepflegten Freunderwirtschaft.