Blau-Schwarz greift durch: Arbeitsverweigerern droht künftig Ersatzhaft

Die Landesregierung in der Steiermark verschärft die Gesetze für arbeitsunwillige Sozialhilfeempfänger. Ihnen drohen neben Leistungskürzungen künftig auch Verwaltungsstrafen bis hin zur Ersatzhaft.

Leistungskürzungen sind dabei nur eine Maßnahme. Und die für sich allein betrachtet, sind die bislang strengsten innerhalb der Republik. Ab dem zweiten Fehlverhalten soll arbeitslosen Sozialhilfeempfängern nicht mehr nur 25, sondern 50 Prozent der Zuschüsse, beim dritten 75 statt 60 Prozent gestrichen werden.

In einem weiteren Schritt sind parallel hierzu Verwaltungsstrafen geplant. Wer innerhalb eines Jahres zweimal zumutbare Arbeit verweigert oder anderen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 2000 Euro rechnen. Sollte diese nicht einzutreiben ein, drohen Ersatzfreiheitsstrafen.

Vor allem letzteres stößt auf Kritik, wenngleich in Österreich auch Parksündern bei Nichtbezahlung von Verwaltungsstrafen Ersatzhaft droht. Im Fall der Sozialhilfeempfänger aber hält selbst der Chef des steirischen AMS, Karl-Heinz Snobs, die Planungen für überzogen. Es werde häufig zu Haftstrafen kommen, da Sozialhilfebezieher meist kein pfändbares Vermögen hätten und ohnehin unter dem Existenzminimum lebten. "Menschen können also nur deshalb ins Gefängnis kommen, weil sie arm sind", folgert der AMS-Chef. Was so aber nicht stimmt: Arbeitslose würden nur dann in Haft genommen werden, wenn sie mehrmals eine zumutbare Arbeit und auch die Zahlung von Bußgeld verweigern.

Das Land will dagegen den Druck auf vermeintliche Arbeitsverweigerer erhöhen und vor allem Kosten einsparen. 13 Millionen Euro Entlastung sollen die Maßnahmen bringen.

Die steirischen Grünen sprechen hingegen von einem "repressiven Geist", wie man ihn aus autoritären Staaten wie der DDR kenne. Ein gewagter Vergleich: In der DDR gab es den Straftatbestand der "Asozialtät" (§249 StGB). Mutmaßlich Arbeitsunwillige landeten nicht selten in Stasi-Gefängnissen oder in geschlossenen Einrichtungen zur Arbeitserziehung.