Trump wollte Ex-FBI-Direktor wegen Kritik strafrechtlich verfolgen

Ein Bundesrichter hat am Montag die Anklage gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die Generalstaatsanwältin des Staates New York, Letitia James, abgewiesen. Der Grund dafür war, dass Lindsey Halligan, der von Donald Trump mit den Fällen betraut wurde, laut Gerichtsbeschluss rechtswidrig zum Interimsstaatsanwalt ernannt worden war.

Der Fall stellt somit einen schweren Schlag für Trumps Bemühungen dar, seine politischen Kritiker strafrechtlich zu verfolgen. Der Richter stellte fest, dass Halligan nicht befugt war, Anklage zu erheben, da er sowohl gegen die verfassungsmäßige Ernennungsklausel als auch gegen Bundesrecht verstieß.

Er wies den Fall jedoch "ohne Vorurteil" ab, was bedeutet, dass das Justizministerium ihn mit einem autorisierten Staatsanwalt wieder aufnehmen kann.

Sowohl Comey als auch James haben die Vorwürfe als politisch motiviert zurückgewiesen. Halligan trat ihr Amt an, nachdem ihr Vorgänger Eric Siebert es aus Mangel an Beweisen abgelehnt hatte, ein Verfahren gegen die beiden einzuleiten.

(reuters, max)