Die Länder der Europäischen Union müssen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, die in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossen wurden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil bestätigt.
Der Gerichtshof stellte fest, dass Polen zu Unrecht eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen zwei polnischen Staatsbürgern nicht anerkennt, weil das polnische Recht gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulässt.
"Die Weigerung, eine Ehe zwischen zwei Unionsbürgern anzuerkennen, verstößt gegen das Recht der Europäischen Union, weil sie die Freiheit und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt", so das Gericht.
Die Verpflichtung zur Anerkennung verletze jedoch weder die nationale Identität noch die öffentliche Ordnung des Herkunftsmitgliedstaats der Ehegatten, so der Gerichtshof. "Gleichzeitig bedeutet diese Verpflichtung nicht, dass dieser Staat die Ehe zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts in seinem nationalen Recht regeln muss", urteilte der Gerichtshof.
Der EuGH erließ das verbindliche Urteil auf Ersuchen eines polnischen Gerichts, das sich mit einem Fall befasste, in dem Männer gegen die Ablehnung der Umschreibung ihrer deutschen Heiratsurkunde im polnischen Standesamt geklagt hatten.
Das Paar, das 2018 in Berlin geheiratet hat, wird in dem Fall nur mit seinen Initialen genannt. Ihr Verteidiger lehnte es ab, die Entscheidung zu kommentieren.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Unionsbürger die Freiheit haben, in andere Mitgliedsstaaten zu ziehen und ein "normales Familienleben" zu führen, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren. "Wenn sie im Aufnahmemitgliedstaat ein Familienleben, insbesondere auf der Grundlage einer Ehe, aufgebaut haben, müssen sie sicher sein, dass sie dieses Familienleben nach ihrer Rückkehr in ihren Herkunftsmitgliedstaat fortsetzen können."
Ein ähnliches Urteil wurde bereits 2016 von einem Gericht der Europäischen Union gefällt. Damals befand sich ein rumänischer Staatsbürger, der in einem Unionsstaat einen US-Bürger geheiratet hatte, in einer ähnlichen Situation.
Unterdessen arbeitet die derzeitige polnische Regierung an einem Gesetzentwurf, der eingetragene Partnerschaften, einschließlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, regeln soll.
Die Arbeit der pro-europäischen Koalitionsregierung von Ministerpräsident Donald Tusk zur Verabschiedung eines Gesetzes über gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurde durch den Widerstand seines konservativen Koalitionspartners behindert. Auch der polnische Präsident Karol Nawrocki hat erklärt, er werde sein Veto einlegen, "wenn ein Gesetz den verfassungsmäßig geschützten Status der Ehe untergräbt".
(reuters, max)