|   2025-11-28 16:54:24

Japanisches Gericht bestätigt: Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungsgemäß

Ein Gericht in Tokio hat am Freitag entschieden, dass die Weigerung Japans, die gleichgeschlechtliche Ehe zu legalisieren, verfassungsgemäß ist, wie die AP berichtet. Das Urteil hob damit ein früheres Urteil einer unteren Instanz auf und ist der sechste ähnliche Fall, der an den Obersten Gerichtshof geht.

Richterin Ayumi Higashi argumentierte, dass das japanische Recht die Ehe als eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, ein Konzept, das auf dem traditionellen Modell einer Familie mit Kindern beruht. Die Klage von acht LGBT-Personen, die gleiche Rechte für die Ehe und eine Entschädigung von einer Million Yen forderten, wurde vom Gericht abgewiesen.

Die Kläger brachten ihre Enttäuschung zum Ausdruck, betonten aber, dass sie ihre Bemühungen bis zum Obersten Gerichtshof fortsetzen würden. Die öffentliche Unterstützung für die gleichgeschlechtliche Ehe nimmt in Japan zu, aber das Land ist bisher das einzige unter den G7-Staaten, das Paaren aus dieser Gemeinschaft keinerlei rechtsverbindlichen Schutz gewährt.

Der wichtigste politische Gegner der Legalisierung ist nach wie vor die konservative Liberaldemokratische Partei, die darauf besteht, dass die Ehe der natürlichen Fortpflanzung dienen soll. Im Jahr 2019 haben mehr als 30 Personen, die die Gleichstellung der Ehe anstreben, Klage eingereicht.

(max)