Die linkslastige Tageszeitung Der Standard steht nach einer gravierenden journalistischen Fehlleistung weiter unter Druck: Eine Falschmeldung vom 13. November 2025, in der dem früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz eine Verbindung zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zugeschrieben wurde, hat nun ein rechtliches Nachspiel, berichtet auch oe24. In dem Online-Artikel des Standard wurde behauptet, ein ehemaliger Trump-Berater hätte ein Treffen zwischen Kurz und Epstein eingefädelt, die Formulierung erweckte den Eindruck, solche Bemühungen habe es tatsächlich gegeben.
Kurz reagierte umgehend und wies alle Behauptungen entschieden zurück. Wenig später stellte sich heraus, dass die vermeintlichen Belege auf einer groben Fehlzuordnung durch einen Redakteur beruhten: Chats zwischen Epstein und Steve Bannon wurden nicht nur falsch interpretiert, sondern schlicht der falschen Person zugeordnet. Der Standard änderte daraufhin zwar den Artikel und distanzierte sich von der Darstellung – der Schaden war jedoch bereits angerichtet.
Linkslastige Zeitung muss Widerruf veröffentlichen
Nun folgte eine außergerichtliche Einigung zwischen Kurz und der Zeitung - bei dieser verpflichtet sich Der Standard zu einem umfassenden Widerruf, einer verbindlichen Unterlassungserklärung, der Übernahme sämtlicher Kosten und einer Zahlung von 2000 Euro an die Kinderschutzorganisation „Möwe“. Der Fall ist pikant, weil ausgerechnet jenes Medium betroffen ist, das auf Wunsch der Bundesregierung gemeinsam mit dem ORF Workshops in Schulen über Fake News und digitale Desinformation anbietet.
Medium hat auch Nobelpreisträgerin fälschlich für tot erklärt
Die Debatte erhält zusätzliche Brisanz durch einen weiteren aufsehenerregenden Fehler des Blattes. Vor wenigen Wochen verbreitete der linkslastige Standard irrtümlich die Nachricht, die Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek sei verstorben – eine Nachricht, die sich rasch als falsch erwies und umgehend korrigiert werden musste. Auch hier stellten Medienexperten fest, dass es zu unzureichender Quellenprüfung gekommen war. Der Vorfall führte zu breiter Kritik: Wenn ein Medium selbst absolut unbelegte Meldungen veröffentlicht, verlieren Kampagnen gegen Fake News an Glaubwürdigkeit.
Beide Fälle werfen Fragen nach internen Kontrollmechanismen und redaktioneller Sorgfalt auf. Medienexperten fordern, dass bei erwiesenen Mängeln an journalistischer Glaubwürdigkeit ein Verlagshaus nicht mehr mit Steuergeldern zu unterstützen sei.