Die EU lockert ihre Regeln für Produkte, die auf Gentechnik basieren. Vertreter des Europaparlaments und der 27 Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht auf Donnerstag auf einen Kompromiss, der vor allem Lebensmittel betrifft, die mittels Neuer Genomischer Verfahren (NGT) verändert wurden. Künftig sollen solche Produkte in vielen Fällen ohne verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden dürfen.
Der Beschluss sieht vor, dass zahlreiche Züchtungen – darunter Pflanzen, die per CRISPR/Cas verändert wurden – von den bisher strengen EU-Gentechnikregeln ausgenommen werden. Für sie gelten künftig dieselben Sicherheitsvorgaben wie für konventionell gezüchtete Sorten. Hintergrund ist, dass bestimmte Eingriffe mit Genscheren von natürlichen Mutationen kaum zu unterscheiden sind.
Europäische Bauern sollen gestärkt werden
Wettbewerbsargumente und Forschungserleichterungen spielten eine zentrale Rolle. Befürworter erwarten klimaresistentere, ertragreichere und nährstoffreichere Sorten sowie weniger hohe Hürden für die Forschung. Auch die internationale Konkurrenzfähigkeit europäischer Landwirtschaft soll gestärkt werden.
Kritik kam von Verbraucherschützern und Organisationen, die Wahlfreiheit und strengere Patentrecht-Regeln forderten. Die Biolandwirtschaft bleibt auch künftig gentechnikfrei, wobei das Parlament klarstellte, dass technisch unvermeidbare Spuren von Gentechnik keinen Verstoß darstellen.
Das neue Regelwerk teilt veränderte Pflanzen in zwei Kategorien ein: Sorten mit begrenzten Eingriffen sollen unter erleichterte Vorgaben fallen, während Pflanzen mit weitergehenden genetischen Veränderungen weiterhin strenger reguliert bleiben. Werden artfremde Gene eingebracht – etwa aus Bakterien –, greifen weiterhin die bisherigen Anforderungen.
Die Einigung muss nun noch formal durch Parlament und Mitgliedstaaten bestätigt werden. Dies gilt üblicherweise als Formsache.