Erste deutsche Großstadt führt Arbeitspflicht für Asylwerber ein

Salzgitter prüft Arbeitspflicht für Asylbewerber – ist dieses Modell auch für andere Städte denkbar? Wie Deutschland und Österreich mit Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber umgehen.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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SALZGITTER/WIEN. Die Stadt Salzgitter (105.000 Einwohner) in Niedersachsen will als erste größere westdeutsche Kommune eine verpflichtende Arbeitsregelung für Asylbewerber einführen. Der Stadtrat votierte nun mehrheitlich dafür, die Einführung einer derartigen Pflicht prüfen zu lassen, berichten n-tv und dpa. Die Verwaltung soll nun ein Konzept ausarbeiten, das festlegt, welche Tätigkeiten infrage kommen und wie die organisatorische Umsetzung aussehen könnte.

Der Vorschlag sieht vor, Asylbewerber zu gemeinnützigen Arbeiten heranzuziehen – etwa in kommunalen Einrichtungen, bei Grünflächenpflege, kleineren Hilfstätigkeiten oder unterstützenden Diensten im öffentlichen Bereich. Ziel der Initiative sei es laut Vorlage, Integration und Spracherwerb zu fördern, Beschäftigungsstrukturen zu schaffen und das gesellschaftliche Miteinander zu stärken.

80 Cent pro Stunde

Rechtsgrundlage ist das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz: Es erlaubt Kommunen, Asylbewerbern einfache Tätigkeiten zuzuweisen und dafür eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde zu zahlen. Wer sich ohne nachvollziehbaren Grund weigert, kann mit Kürzungen der staatlichen Leistungen rechnen. Mehrere ostdeutsche Landkreise – darunter Greiz, der Saale-Orla-Kreis, der Saale-Holzland-Kreis sowie Gebiete in Sachsen-Anhalt wie der Harz und der Burgenlandkreis – nutzen diese Möglichkeit bereits. Die Erfahrungen seien unterschiedlich: Während einige Asylbewerber später reguläre Jobs fanden, verweigerten andere die Arbeitspflicht.

Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) betonte, die Maßnahme dürfe nicht als Zwangsarbeit interpretiert werden. Es handle sich um einfache gemeinnützige Tätigkeiten, die den Menschen Struktur geben und ihnen den Einstieg in den Alltag erleichtern könnten. Die meisten Asylbewerber seien bereit zu arbeiten, so Klingebiel. CDU-Ratsherr Thomas Huppertz bezeichnete das Modell als möglichen „Impuls für ein bundesweites Vorgehen“. Vertreter der Grünen hingegen kritisierten den hohen Verwaltungsaufwand und bezweifelten den praktischen Nutzen für Integration und Arbeitsmarkt.

Wie ist die Situation in Österreich?

Eine Arbeitspflicht für Asylwerber existiert in Österreich nicht. Allerdings gibt es – ähnlich wie in Deutschland – die Möglichkeit sogenannter „gemeinnütziger Tätigkeiten“. Diese sind freiwillig und werden mit 3 bis 5 Euro pro Stunde entschädigt, meist organisiert durch Gemeinden, Bundesländer oder das Innenministerium. Eine Verpflichtung, solche Arbeiten anzunehmen, besteht gesetzlich nicht. Sanktionen bei Ablehnung gibt es daher ebenfalls nicht.

Zusätzlich dürfen Asylwerber unter bestimmten Bedingungen – etwa mit Beschäftigungsbewilligung – begrenzt am Arbeitsmarkt tätig werden, jedoch mit deutlich strengeren Vorgaben als in Deutschland.

(n-tv/RS)