Das Europäische Parlament unterstützt die Einrichtung eines Fonds für Abtreibungstourismus

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg haben für eine Initiative gestimmt, die die Finanzierung von Abtreibungen aus dem EU-Haushalt außerhalb des nationalen Rechtsrahmens ermöglicht.

Das Europäische Parlament nimmt Entschließungsentwürfe zur Bürgerinitiative "Meine Stimme, meine Wahl: für einen sicheren und zugänglichen Schwangerschaftsabbruch" an, die darauf abzielt, einen Finanzierungsmechanismus aus dem Haushalt der Europäischen Union zu schaffen. Dieser soll es Frauen ermöglichen, einen Schwangerschaftsabbruch in einem anderen Mitgliedstaat vornehmen zu lassen, wenn die Gesetzgebung in ihrem Herkunftsland dies nicht zulässt oder sehr erschwert.

Die Resolution unterstützt die Aufforderung an die Europäische Kommission, einen konkreten Vorschlag für einen solchen Mechanismus im Rahmen der öffentlichen Gesundheitspolitik und der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorzulegen.

Die Initiative stützt sich auf die Behauptung ihrer Befürworter, dass die unterschiedlichen Abtreibungsgesetze in den Mitgliedstaaten zu einer Ungleichbehandlung von Frauen innerhalb der Europäischen Union führen.

Sie argumentieren, dass eine finanzielle Unterstützung für Eingriffe im Ausland die Zahl der illegalen und gesundheitsgefährdenden Eingriffe verringern und einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig vom Wohnort gewährleisten könnte.

Einmischung in nationale Zuständigkeiten

Die Verabschiedung der Entschließung wurde von einer erheblichen politischen und wertebezogenen Kontroverse begleitet. Abgeordnete der konservativen und rechten Fraktionen des Europäischen Parlaments weisen darauf hin, dass die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gemäß den Verträgen in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und deren historische, kulturelle und ethische Entscheidungen widerspiegelt.

Die Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem europäischen Haushalt stellt ihrer Ansicht nach eine indirekte Einmischung in die nationalen Rechtsordnungen und eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar.

Die slowakische Europaabgeordnete Miriam Lexmann betonte ihre grundsätzliche Ablehnung der Finanzierung des sogenannten Abtreibungstourismus durch die Europäische Union. Sie brachte auch eine alternative Entschließung ein, in der sie daran erinnerte, dass Abtreibungsfragen nicht in die Zuständigkeit der EU fallen.

Lexmann hat wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich auf die Unterstützung von schwangeren Frauen, Familien und die Armutsbekämpfung zu konzentrieren, die sie als einen der Hauptgründe dafür ansieht, dass Frauen mit schwierigen existenziellen Entscheidungen konfrontiert werden.

Druck von Initiativen der Zivilgesellschaft

Der Abstimmung gingen intensive Kampagnen auf beiden Seiten der Argumentation voraus. Die Befürworter der Initiative verwiesen auf die angebliche Notwendigkeit, auf Beschränkungen in Ländern wie Malta und Polen zu reagieren, die strengere Anti-Abtreibungsgesetze haben.

Die Gegner hingegen haben eine Reihe von fachlichen und politischen Veranstaltungen im Europäischen Parlament organisiert, bei denen gefordert wurde, die Sozial- und Familienpolitik zu stärken, anstatt die Abtreibung zu fördern.

Das polnische Institut Ordo Iuris hat ebenfalls rechtliche Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet.

Auch kirchliche Organisationen haben sich in die Debatte eingeschaltet. Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union forderte die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, verantwortungsbewusst und unter Beachtung der bestehenden Kompetenzverteilung abzustimmen.

Sie wies darauf hin, dass nach der katholischen Lehre das menschliche Leben von der Empfängnis an geschützt werden muss und dass andere Formen der Unterstützung als die Erleichterung des Schwangerschaftsabbruchs angestrebt werden sollten, um den verletzlichen Situationen der Frauen zu begegnen. Die Kommission warnte auch vor weiteren ideologischen Spaltungen in der Europäischen Union.

Nächste Schritte auf Ebene der Europäischen Kommission

Die angenommene Entschließung stellt die politische Position des Europäischen Parlaments dar und ist nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Sie ist jedoch ein wichtiges politisches Signal an die Europäische Kommission, die nach den Regeln der Bürgerinitiative verpflichtet ist, den Vorschlag formell zu behandeln.

Die Kommission hat bis März 2026 Zeit, eine förmliche Antwort vorzulegen, in der sie die Vereinbarkeit der Initiative mit den EU-Verträgen, insbesondere die Verteilung der Zuständigkeiten im Bereich der Gesundheitspolitik, sowie ihre möglichen haushaltspolitischen und rechtlichen Auswirkungen bewertet.

In der Antwort sollte auch angegeben werden, ob sie beabsichtigt, einen konkreten Legislativ- oder Finanzvorschlag zu unterbreiten, oder ob sie beschließt, nicht tätig zu werden und ihren Standpunkt zu begründen.