Das Europäische Parlament hat den Entschließungsentwurf zur Bürgerinitiative "Meine Stimme, meine Wahl: für einen sicheren und zugänglichen Schwangerschaftsabbruch" angenommen, der darauf abzielt, einen Finanzierungsmechanismus für kostenlosen, grenzüberschreitenden Zugang zu Abtreibungen für alle Frauen in der EU aus dem Haushalt der Europäischen Union zu schaffen. Dieser soll es Frauen auch dann ermöglichen, eine Abtreibung in einem anderen Mitgliedstaat vornehmen zu lassen, wenn die Gesetzgebung in ihrem eigenen Herkunftsland dies nicht zulässt oder sehr erschwert.
Kurz gesagt, das Parlament hat dem Abtreibungstourismus Tür und Tor geöffnet.
Die Entschließung zielt darauf ab, zu definieren, dass unterschiedliche rechtliche Regelungen innerhalb der Mitgliedsländer der EU im Bereich des Schutzes des ungeborenen Lebens ein Problem seinen, das auf supranationaler Ebene angegangen und einheitlich geregelt werden müsse.
Dieser Ansatz ignoriert jedoch die Tatsache, dass die Frage der Abtreibung nie eine technische Angelegenheit war und auch nie sein soll. Es handelt sich um eine zutiefst moralisch, ethisch und kulturell geprägte Entscheidung, die die individuellen Werte einer bestimmten Nation widerspiegeln.
Das Leben als Geschenk, nicht als Hindernis
Das menschliche Leben ist ein Geschenk, das von der Empfängnis an Würde besitzt. Diese Würde ergibt sich nicht aus den Wünschen der Eltern, der wirtschaftlichen Situation der Mutter oder dem Gesundheitszustand des Kindes. Sie ist im Wesen des Menschen selbst verwurzelt udn wird nicht durch Gesetze zugeteilt.
Wenn die Europäische Union tatsächlich beginnt, Abtreibung aus ihrem eigenen Haushalt zu finanzieren, sendet sie ein klares Werturteil aus, dass das menschliche Leben in einem frühen Entwicklungsstadium relativierbar und nur bedingt vorhanden sei.
Eine solche Haltung steht in direktem Widerspruch zur christlichen Tradition Europas, die seit Jahrhunderten den Schutz der Schwachen und Wehrlosen als Maßstab für die Zivilisation der Gesellschaft versteht. Das ungeborene Kind ist der Schwächste unter uns.
Es hat keine Stimme, keine politische Vertretung und keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Deshalb sollte es durch das Gesetz und den moralischen Konsens geschützt werden und nicht im Namen einer falschen Vorstellung von Freiheit beiseite geschoben werden.
Die Subsidiarität als Pfeiler Europas
Eines der Grundprinzipien der Europäischen Union ist das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass Entscheidungen auf der niedrigsten und demokratischsten Ebene getroffen werden sollen. Die EU soll nur dann tätig werden, wenn Ziele auf nationaler Ebene nicht erreicht werden können.
Über den Schutz des Lebens entscheiden allein die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren Verfassungen und dem gesellschaftlichen Konsens ihrer eigenen Gesellschaft. Es gibt keine europäische Zuständigkeit, oder die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung.
Die Finanzierung von Abtreibungen für Bürger von Staaten, die sich für einen strengeren Schutz des ungeborenen Lebens entschieden haben, ist eine indirekte Umgehung der demokratischen Entscheidungen der nationalen Parlamente.
Es ist keine Neutralität, sondern eine aktive Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten. Ein solcher Präzedenzfall könnte den Weg für weitere Einmischungen der EU in Entscheidungsbereiche ebnen, die bisher als ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten selbst galten.
Ein falsches Menschenrecht
Die wahre Antwort auf schwierige Lebenssituationen ist nicht die Entfernung des Kindes, sondern die Beseitigung der Gründe, die eine Frau zu einer solchen Entscheidung drängen - Ursachen wie Armut, soziale Unsicherheit, Einsamkeit oder Mangel an Unterstützung.
Die Europäische Union hat das Potenzial, in die Unterstützung von Familien und schwangeren Frauen, in erschwinglichen Wohnraum, flexiblere Arbeitszeitmodelle und hochwertiger soziale Sicherungen zu investieren. Stattdessen konzentriert sie sich auf die Finanzierung von Maßnahmen, die die Auswirkungen und nicht die Ursachen bekämpfen. Das ist keine Solidarität, sondern eine Kapitulation statt echter Hilfe.
Einer der problematischsten Aspekte der gesamten Initiative ist der Versuch, Abtreibung als ein Menschenrecht darzustellen. Die Menschenrechte entstanden als Antwort auf Verbrechen gegen die Menschenwürde, und ihr Ziel war es, das Leben der Menschen zu schützen, nicht es zu beenden.
Die Ausweitung des Konzepts der Menschenrechte auf das Recht, ein ungeborenes Kind zu töten, ist sowohl ein logischer als auch ein moralischer Widerspruch.
Eine solche Rhetorik ist eine Form der ideologischen Manipulation, die den Eindruck erwecken soll, dass der Widerstand gegen die Abtreibung ein Widerstand gegen die Menschenrechte sei. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Verteidigung des grundlegendsten aller Rechte - des Rechts auf Leben.
Zahlreiche Verfassungen europäischer Länder - auch die deutsche - sprechen explizit von der Notwendigkeit, das menschliche Leben auch vor der Geburt zu schützen. Dieser Grundsatz ist kein historischer Zufall, sondern ein bewusstes Werturteil nach dem Fall des Totalitarismus. Würden Länder wie die Slowakei oder auch Deutschland einen Mechanismus akzeptieren, der die Finanzierung von Abtreibungen aus dem gemeinsamen europäischen Haushalt ermöglicht, würde sie ihren eigenen Verfassungsrahmen untergraben.
Brüsseler Zentralismus
Das Projekt Europa wurde auf den Trümmern von Kriegen gegründet, um die Menschenwürde zu schützen und die Wiederholung totalitärer Ideologien zu verhindern. Die EU hat gerade eine imaginäre rote Linie überschritten und sich am Scheideweg zwischen einer Gemeinschaft von Nationen, die ihre Vielfalt respektieren, und einer zentralisierten moralischen Uniformität für Letzteres entschieden.
Dies ist ein Sieg für die Politik des Todes.
Ich habe das Filmmaterial aus dem Plenarsaal nach der Abstimmung gesehen. Es ist abscheulich, wie selbst die slowakischen Abgeordneten der Progressiven Slowakei sich daran erfreuten, finanzielle Unterstützung für die Tötung von Ungeborenen zu bewilligen.
Die angenommene Entschließung stellt nur die mehrheitliche politische Position des Europäischen Parlaments dar und hat glücklicherweise keinen direkten rechtsverbindlichen Charakter. Sie dient jedoch als politisches Signal an die Europäische Kommission, die bis März 2026 nun eine offizielle Antwort dazu vorlegen muss.
Bis dahin muss laut betont werden, dass die Verteidigung des menschlichen Lebens und der nationalen Souveränität europäischer Mitgliedsstaaten kein Ausdruck von politischem Extremismus ist, sondern ganz im Gegenteil an der Idee jenes Europas festhält, auf der es von den Gründervätern aufgebaut wurde. Vielleicht werden die Abgeordneten dann erkennen, dass Abtreibung Mord ist.