Bundeskanzler Christian Stocker steht im Wort: Nachdem das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen im August 2025 das Urteil eines islamischen Schiedsgerichts als zulässig erachtet hatte, obwohl die darin enthaltenen Regelungen auf Gesetzen der islamischen Scharia beruhten, hatten sich der ÖVP-Politiker und seine Partei empört und ein Verbot von Scharia-Gesetzen in Österreich gefordert. Bisher liegt kein Gesetzesentwurf vor, im Januar 2026 will die ÖVP das Thema aber bereits ins Parlament bringen.
Der Fall verhandelte den Streit zweier Unternehmer, die einen privaten Vertrag abgeschlossen hatten. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten vereinbarten sie, dass kein staatliches Gericht, sondern ein Schiedsgericht "anhand der islamischen Rechtsvorschriften (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) nach Billigkeit in der Sache nach bestem Wissen und Gewissen" entscheiden solle, wie unter anderem der ORF berichtete.
Als es nach einiger Zeit tatsächlich zu einem Rechtsstreit kam, verurteilte der Scharia-Richter eine der Streiparteien zu einer Zahlung von mehr als einer Million Euro. Der erfolgreiche Kläger verlangte daraufhin von den staatlichen österreichischen Gerichten, dass sie das Urteil des Scharia-Schiedsgerichts per Pfändung umsetzen sollten. Das Landesgericht Wien, vor dem der Fall letztendlich landete, gab ihm Recht und genehmigte eine Pfändung in Höhe von 320.000 Euro - und erkannte damit einen Schiedsspruch eines nicht legitimierten Richters, der nach islamischen Recht geurteilt hatte, durch den österreichischen Staat an.
In der Urteilsbegründung der Richter hieß es, in Österreich sei es zulässig, dass sich Vertragspartner darauf einigen, dass ein privates Schiedsgericht über Rechtsstreitigkeiten entscheiden soll. Die Vertragspartner könnten zudem untereinander aushandeln, welche Rechtsordnung dieses private Schiedsgericht anwenden soll.
Auf diesem Weg könnten auch bestimmte vermögensrechtliche islamische Rechtsvorschriften "in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden", heißt es in der Entscheidung. Voraussetzung sei hierfür, dass das Urteil des Schiedsgerichts nicht österreichischen Grundwerten widerspreche – was im aktuellen Verfahren nicht der Fall gewesen sei.
Der Fall löste nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Politik und bis ins Ausland heftige Reaktionen aus. Der Bundeskanzler kündigte daraufhin wiederholt eine Gesetzesänderung an, um die Scharia juristisch ein für allemal im eigenen Land auszuhebeln. Die ÖVP wirbt sogar mit eigener Homepage unter dem Namen "Null Toleranz" für ein Scharia-Verbot in Österreich und für weitere Maßnahmen gegen jene, die eine freie Gesellschaft in Österreich ablehnen.

Mehrere Abgeordnete der ÖVP brachten als Reaktion auf den Fall bereits am 24. September 2025 im Parlament einen entsprechenden Antrag ein, forderten die Novellierung des entsprechenden Gesetzes durch das Justizministerium. Bis Ende des Jahres wollte das Ministerium von Anna Sporrer (SPÖ) einen Entwurf vorlegen. Doch daraus wurde bislang nichts, es gibt dem Vernehmen nach juristische Bedenken.
Stocker will nun Mitte Januar in der ersten Klausur der Regierung im neuen Jahr eine eigene Gesetzesnovelle vorlegen, mit der die Anwendung der Scharia verboten werden soll. Vorausgesetzt sei jedoch eine rechtzeitige Einigung mit seinen Koalitionspartnern von SPÖ und Neos. "Wir sind der Meinung, dass der österreichische Rechtsstaat für alle gelten und über der Scharia stehen muss“, sagte ein Sprecher von SPÖ-Klubobmann Philip Kucher gegenüber der Presse. Wenn es dafür gesetzliche Klarstellungen geben muss, sei man dafür offen. Allerdings sei jetzt einmal das zuständige Integrationsministerium am Zuge.