Eine Million steuerfrei, fünf Millionen fürs Betriebsvermögen: So will die SPD Erbschaften reformieren

Die SPD will Betriebserben deutlich stärker besteuern und stellt damit das bisherige System der Erbschaftsteuer infrage. Ökonomen warnen vor Investitionsschäden, während der Vorstoß auch in Österreich mit großem Interesse verfolgt wird.

Will die Erbschaftssteuer reformieren: Deutschlands Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Photo by Kay Nietfeld/picture alliance via Getty Images

Will die Erbschaftssteuer reformieren: Deutschlands Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Photo by Kay Nietfeld/picture alliance via Getty Images

Die Erbschaftsteuer ist eines jener politischen Themen, die lange im Hintergrund schwelen und dann mit voller Wucht zurückkehren. In Deutschland ist dieser Moment nun gekommen. Ein neues Reformkonzept der SPD zielt darauf ab, Betriebserben deutlich stärker zu belasten und stellt damit das bisherige Gefüge aus Freibeträgen, Verschonungsregeln und Stundungen grundsätzlich infrage. Offiziell vorgestellt wird das Papier erst, doch die Konturen sind klar. Und die Signalwirkung reicht weit über Berlin hinaus. Auch in Österreich wird die Debatte aufmerksam verfolgt.

Das Konzept, erarbeitet von mehreren SPD-Abgeordneten um Generalsekretär Tim Klüssendorf, setzt auf zwei zentrale Elemente: einen einheitlichen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Erben sowie einen zusätzlichen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro. Kleine Betriebe sollen damit geschont werden. Alles, was darüber hinausgeht, würde künftig deutlich stärker besteuert.

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Der entscheidende Punkt ist jedoch nicht die Höhe der Freibeträge, sondern die Abschaffung fast aller bisherigen Sonderregeln für Betriebsvermögen. Bislang konnten Unternehmen bei Einhaltung bestimmter Bedingungen – etwa dem Erhalt von Arbeitsplätzen über mehrere Jahre – vollständig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Diese Möglichkeit will die SPD streichen. Auch die sogenannte Erlassregel für besonders große Betriebsvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro soll entfallen. Allein diese Regelung kostete den deutschen Fiskus seit 2021 nach offiziellen Angaben 7,6 Milliarden Euro.

Die Botschaft ist eindeutig: Große Unternehmensvermögen sollen nicht länger strukturell privilegiert werden.

Ökonomen warnen vor massiven Folgewirkungen

Kaum war das Konzept bekannt, meldete sich prominenter Widerspruch. Clemens Fuest, Präsident des Ifo-Instituts, warnt vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Wörtlich sagte er:
„Bei den aktuellen Steuersätzen von bis zu 50 Prozent würde eine Abschaffung der Verschonungsregeln großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und die Wirtschaftskrise in Deutschland verschärfen.“

Fuest verweist darauf, dass bereits heute sinkende private Investitionen eine der Hauptursachen der wirtschaftlichen Schwäche seien. Eine stärkere Besteuerung von Betriebserben würde diesen Trend beschleunigen. Reformbedarf sieht er durchaus – allerdings nur bei gleichzeitig drastisch gesenkten Steuersätzen, etwa auf einheitlich acht Prozent. Ähnlich äußert sich Lars Feld. Er warnt, eine progressive Erbschaftsteuer ohne Ausnahmen treffe insbesondere den Mittelstand „ins Mark“ und verstärke die bestehende Investitionsschwäche massiv.

Innerhalb der SPD wird der Vorstoß hingegen als überfällige Korrektur verteidigt. Jens Südekum, ökonomischer Chefberater von Parteichef Lars Klingbeil, argumentiert, dass das derzeitige System vor allem mittlere Privatvermögen belaste, während sehr große Vermögen über Betriebsstrukturen weitgehend steuerfrei übertragen würden.

„Dies kann nicht so bleiben, denn es widerspricht fundamental dem Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung“, sagte Südekum. Die geplanten Freibeträge sorgten dafür, dass selbst größere Erbschaften steuerfrei bleiben könnten, während lange Stundungsfristen von bis zu 20 Jahren sicherstellten, dass Unternehmen nicht in ihrer Substanz gefährdet würden. Zugleich müsse der Steuersatz „weit unterhalb der durchschnittlichen Eigenkapitalrenditen der Unternehmen liegen“.

Doch selbst diese Stundungsmodelle stoßen auf Kritik. Roland Franke von der Stiftung Familienunternehmen warnt, dass sich Bonität und Finanzierungsmöglichkeiten der Betriebe durch die Steuerlast dennoch „rapide verschlechtern“ würden.

Der zeitliche Druck ist kein Zufall. In diesem Jahr wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Privilegien für Betriebserben befasst. Viele Steuerrechtler zweifeln seit Jahren daran, dass die weitgehende Verschonung großer Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Die SPD will vorbereitet sein – und den politischen Rahmen setzen, bevor Karlsruhe Fakten schafft.

Die Union verfolgt einen gegenteiligen Kurs. Die CSU fordert offen, die Erbschaftsteuer zu senken oder ganz abzuschaffen. In einem Beschluss heißt es: „Künftig soll eine steuerfreie Unternehmensweitergabe in Form von Schenkung oder Erbschaft an leibliche und adoptierte Kinder möglich sein.“ Auch in der CDU werden die SPD-Pläne als „populistischer Unsinn“ kritisiert, wenngleich die Partei selbst in der Vergangenheit mit Reformideen gespielt hatte.

Der Bruch mit dem Wirtschaftsflügel der Union

Mit der Vorlage zur Erbschaftsteuer verschärft sich nicht nur die ökonomische, sondern auch die politische Frontstellung. Innerhalb der Union gilt der SPD-Vorstoß als offener Angriff auf den wirtschaftspolitischen Konsens der Koalition. Besonders der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU zieht eine klare Trennlinie.

Der Parlamentskreis Mittelstand (PKM), dem rund 150 Abgeordnete angehören, sieht in den Plänen eine direkte Gefährdung familiengeführter Unternehmen. Dessen Vorsitzender Christian von Stetten spricht von einem fundamentalen Vertrauensbruch. „Die Steuererhöhungspläne der SPD sind ein Frontalangriff auf die deutschen Familienunternehmen und das Ende des letzten Jahres ausgerufenen Koalitionsfriedens. Was die SPD vorschlägt, wäre das faktische Ende der großen deutschen Familienunternehmen in unserem Land“, sagte der CDU-Politiker.

Von Stetten hält den Zeitpunkt für fatal. In einer Phase schwacher Konjunktur seien Entlastungen notwendig, nicht zusätzliche Belastungen. „Nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen für Bürger und Unternehmen sind jetzt notwendig“, so von Stetten. Zugleich unterstellt er der SPD ein wahlstrategisches Kalkül: „Die SPD hofft, mit Neid und Missgunst die nächsten Landtagswahlen zu überleben. Aber so kann ein Parteivorsitzender und Bundesfinanzminister unser Land nicht positiv regieren und Vertrauen schaffen.“

Der Konflikt fällt in eine politisch heikle Phase. In mehreren Bundesländern stehen Landtagswahlen bevor, in denen die SPD unter erheblichem Druck steht. Innerhalb der Union wird der Vorstoß daher auch als Signal an die eigene Basis verstanden – und als Vorbereitung auf eine härtere Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung.

Die SPD weist die Vorwürfe zurück und betont den entlastenden Charakter der Reform für private Erben. Vorgesehen ist ein lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro pro Person. Für Betriebsvermögen sollen zusätzliche Freibeträge von fünf Millionen Euro gelten, um Unternehmensnachfolgen im Mittelstand zu ermöglichen. Höhere Belastungen seien auf sehr große Unternehmensübertragungen beschränkt. SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar begründet den Ansatz mit dem Anspruch: „Wir wollen für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen.“

Und Österreich?

In Österreich ist die Erbschaftsteuer seit 2008 abgeschafft – ebenfalls nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der die damalige Ausgestaltung als gleichheitswidrig qualifizierte. Seither flammt die Debatte in regelmäßigen Abständen wieder auf. SPÖ und Grüne fordern eine Wiedereinführung, meist in Kombination mit hohen Freibeträgen und einer stärkeren Belastung großer Vermögen. ÖVP und FPÖ lehnen dies strikt ab und verweisen auf den Mittelstand sowie auf familiengeführte Betriebe.

Der deutsche Vorstoß liefert beiden Seiten neue Argumente. Befürworter sehen darin ein Modell, das große Vermögen stärker heranzieht, ohne kleine Betriebe zu gefährden. Kritiker verweisen auf die massiven Warnungen von Ökonomen und auf das Risiko, Investitionen und Unternehmensnachfolgen zu belasten – gerade in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit.

Am Ende geht es um mehr als um Steuersätze und Freibeträge. Es geht um das Verhältnis von Leistung, Eigentum und Generationengerechtigkeit. Die SPD hat mit ihrem Konzept eine Grundsatzdebatte eröffnet, die nicht nur Deutschland beschäftigen wird. Ob daraus ein tragfähiges Modell oder ein ökonomisches Risiko entsteht, hängt weniger von der politischen Symbolik ab als von der nüchternen Ausgestaltung im Detail. Genau dort aber beginnt erst der eigentliche Streit.