Düsseldorf. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen „Hammerbande“ begonnen. Die Szenen zu Prozessbeginn erinnern eher an die juristische Aufarbeitung eines banalen Jugendstreichs an einem deutschen Amtsgericht, tatsächlich stehen hier Angeklagte wegen versuchten Totschlags vor Gericht.
Die sechs angeklagten jungen Leute werden aus dem Zuschauerraum angefeuert ("Ihr seid nicht allein"), die fünf Frauen und ihr mutmaßlicher Komplize quittieren den Zuspruch mit Kusshändchen und formen ihre Hände zu Herzchen. Dazu gibt es stehende Ovationen, Applaus von den Rängen und Kampfparolen wie: "Free all Antifas!" Vor dem Gerichtsgebäude findet zu den Klängen von Kultmusiker Rio Reiser eine Unterstützer-Demo statt.
Doch das befremdliche Szenario geht nicht in einem kleinen Provinzgericht über die Bühne, sondern im sogenannten "Terrorbunker" des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens. Die Anklage lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwere Körperverletzung - versuchter Mord.
Paula P., Emilie D., Clara W., Nele A. und Luca S. – alle fünf aus Thüringen – sowie der aus Leipzig stammende Moritz S. sollen nach Überzeugung der deutschen Generalstaatsanwaltschaft Mitglieder der sogenannten Hammerbande gewesen sein. Die Gruppierung, die dem linksextremistischen Spektrum der Antifa Ost zugerechnet wird, soll im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mehrere junge Männer schwer misshandelt haben. Die Täter hielten ihre Opfer demnach für Neonazis.

Nach Erkenntnissen der Ermittler besprühte Nele A. am Morgen des 9. Februar am Budapester Bahnhof gemeinsam mit einem Gesinnungsgenossen einen Mann mit Pfefferspray. Kurz darauf verfolgte sie zusammen mit Emilie D., Paula P. und Clara W. sowie dem mutmaßlichen Rädelsführer Johann G. drei Personen zu einem Café in der Budapester Innenstadt. „Die Gruppe trat und schlug unter anderem mit Schlagstöcken auf die Geschädigten ein", so die Anklage.
Am nächsten Tag sollen Nele A., Emilie D., Moritz S. und Clara W. eine andere zuvor ausgespähte Person hinterrücks angegriffen und „massiv am Kopf“ verletzt haben. „Emilie D. sprühte Pfefferspray in das Gesicht der Geschädigten“, trägt ein Bundesanwalt im Düsseldorfer Prozess vor. Am Abend soll es zwei andere Personen auf offener Straße getroffen haben. „Die Täter sprühten den Opfern eine unbekannte Substanz ins Gesicht und schlagen wiederholt auf sie ein.“ Eines der beiden Opfer sei mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht worden. „Auch als er bewusstlos auf dem Gehsteig lag, erhielt er weitere Schläge mit einem Schlagwerkzeug auf den Kopf und den gesamten Körper", heißt es in der Anklageschrift. Auch ein Hammer soll dabei eingesetzt worden sein.
Warum das Gericht angesichts dieser schweren Vorwürfe die eingangs beschriebenen Solidaritätsbekundungen linker Symphatisanten duldete, wird das Geheimnis der Kammer bleiben. Der renommierte deutsche Medienrechtler Ralf Höcker sieht darin ein strafverschärfendes Verhalten. "Das Gericht wird dieses triumphierende und uneinsichtige Nachtatverhalten im Falle einer Verurteilung nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigen, denn es zeigt offen und provokativ eine fortgesetzte Tatidentifikation. Die Show, die ,Clara, Emilie, Paula, Moritz & Co.' hier für ihre militanten Gesinnungsgenossen und die Öffentlichkeit veranstalten, stellt anders als etwa Schweigen, Bestreiten oder das Einlegen von Rechtsmitteln kein neutrales Verteidigungsverhalten mehr dar, sondern bedeutet eine symbolische Fortsetzung der Tat bei gleichzeitiger Missachtung des Gerichts", schrieb er auf der Plattform X.
Wie rücksichtsvoll das Gericht ist, zeigte sich auch an anderer Stelle: Die Kammer erwog kurzfristig sogar, das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterzuführen, weil die „Antifa Ost“ auf der Terrorliste der USA geführt wird und die Gefahr bestanden habe, dass US-Behörden im Falle einer öffentlichen Verhandlung umfassende Informationen über die sechs Angeklagten erhielten. In letzter Sekunde entschied die Kammer anders, der Prozess blieb öffentlich.
Es ist nicht das erste Verfahren gegen Mitglieder der „Hammerbande“: Zwei Jahre lang wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen vier Angeklagte aus dem Umfeld der „Antifa Ost“ verhandelt. Ihnen wurde vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 in Sachsen und Thüringen mehrfach Personen aus dem mutmaßlich rechtsextremen Milieu brutal angegriffen zu haben. In dem sogenannten "Dresdner Linksextremismusprozess" wurden die Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt, in einzelnen Fällen laufen noch Revisionsverfahren.
Nur ein mutmaßliches Mitglied der linken Terrorbande kam bislang weitgehend ungeschoren davon: Ilaria Salis (41), eine Grundschullehrerin aus Italien. Sie soll an den brutalen Überfällen in Budapest beteiligt gewesen sein und saß unter dringendem Tatverdacht 15 Monate in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte elf Jahre Haft gegen sie.

Doch zu einem Prozess kam es nicht. Während ihrer Untersuchungshaft wurde Salis für die „Allianz der Grünen und Linken“ ins Europäische Parlament gewählt. Ungarn ließ sie daraufhin zunächst frei, betrieb jedoch weiter die Auslieferung der italienischen Abgeordneten. Ohne Erfolg: Der zuständige Ausschuss in Brüssel lehnte die Aufhebung ihrer Immunität mit einer hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme ab.