Brüssel: Alle EU-Nationen müssten für Grönland kämpfen - laut Beitrittsvertrag auch Österreich

Bei einer militärischen Aktion gegen die Arktis-Insel würden alle EU-Länder in einen Krieg gezogen werden, Österreich eingeschlossen. Seit 1. Januar 1995 gilt Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags auch für die Alpenrepublik.

Jetzt noch ein Szenario, je nach Auslegung der EU-Verträge aber mögliche Realität: Österreichische Soldaten im Schnee von Grönland; Foto: APA-Images/ Dietmar Stiplowsek/ Gemini/ Bearbeitet mit KI

Jetzt noch ein Szenario, je nach Auslegung der EU-Verträge aber mögliche Realität: Österreichische Soldaten im Schnee von Grönland; Foto: APA-Images/ Dietmar Stiplowsek/ Gemini/ Bearbeitet mit KI

Brüssel/Kopenhagen. Inmitten der politischen Spannungen um die Zukunft Grönlands hat die Europäische Union nun klargestellt: Ein bewaffneter Angriff auf das dänische Hoheitsgebiet würde die Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die EU auslösen. Das bedeutet: Alle EU-Nationen - auch das neutrale Österreich - wären verpflichtet, Dänemark „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu leisten.

Die FAZ zitiert die Sprecherin der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas, die gegenüber der Deutschen Presse-Agentur betonte, Grönland sei Teil des Hoheitsgebiets des Königreichs Dänemark und falle damit grundsätzlich unter die gegenseitige Solidaritätsklausel.

Der genaue Wortlaut des Artikels 42 Absatz 7 lautet: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.“

Neutrales Österreich müsste ebenfalls militärisch helfen

Für Österreich besonders brisant ist ein Zusatz im Artikel 42: "Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt." Die erklärte Neutralität Österreichs ist dabei also unbedeutend.

Die Formulierung gilt unter Völkerrechtlern als deutlich verbindlicher als der bekannte NATO-Artikel 5, in dem die Wendung „solche Maßnahmen, die sie für erforderlich halten“ den Mitgliedstaaten mehr Ermessensspielraum einräumt.

Der Hintergrund der aktuellen Debatte: US-Präsident Donald Trump hat die US-Interessen an der rohstoffreichen und strategisch wichtigen Arktis-Insel in den vergangenen Wochen immer wieder massiv bekräftigt. Grönland verfügt über riesige Vorkommen Seltener Erden, Uran und anderer kritischer Rohstoffe – Ressourcen, die für die moderne Hochtechnologie und die Energiewende unverzichtbar sind. Gleichzeitig kontrolliert die Insel geopolitisch entscheidende Seewege im Nordatlantik und birgt enormes militärstrategisches Potenzial in Zeiten des Klimawandels, der die Arktis zunehmend zugänglich macht.

Obwohl Grönland seit 1985 nicht mehr Teil der Europäische Gemeinschaft (heute EU) ist und als Überseeisches Land und Gebiet (ÜLG) einen Sonderstatus genießt, liegt die Souveränität eindeutig beim Königreich Dänemark. Experten wie Ulla Neergaard von der Universität Kopenhagen sowie internationale Völkerrechtler betonen, der Begriff „Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ umfasse völkerrechtlich das gesamte Staatsgebiet, einschließlich entlegener Territorien. Eine gegenteilige Auslegung würde eine gefährliche Schutzlücke schaffen, die potenzielle Aggressoren gezielt ausnutzen könnten.

Aktuell unterstreichen mehrere NATO- und EU-Staaten ihre Solidarität bereits praktisch: Einige Soldaten und Offiziere aus Deutschland, Frankreich, Schweden und weiteren Ländern sind im Rahmen einer multinationalen Erkundungs- und Unterstützungsmission in Grönland eingetroffen. Die Präsenz dient offiziell der Vorbereitung auf mögliche Krisenszenarien, ohne dass es bisher zu offenen militärischen Konfrontationen gekommen wäre.

Sollte je ein bewaffneter Konflikt eintreten, stünde Europa vor einem beispiellosen Dilemma – denn der mutmaßliche Aggressor wäre ausgerechnet der wichtigste NATO-Partner.

Politisch ist die Lage komplex. Die EU-Beistandsklausel kennt keinen Automatismus: Dänemark müsste den Angriff offiziell feststellen und die Aktivierung beantragen. Danach entscheidet der Rat der EU einstimmig über die konkrete Form der Hilfe – von logistischer Unterstützung über Sanktionen bis hin zu militärischem Beistand. Dennoch bleibt die Verpflichtung bindend: Wer sich weigert, verstößt gegen primäres EU-Recht.

Ein bloßes „Wir sind aber neutral“ würde auch das Österreichisches Bundesheer im Bündnisfall nicht davor bewahren, Dänemark militärisch unterstützen zu müssen. Möglicherweise genügte es im – ohnehin sehr unwahrscheinlichen – Krisenfall, mit der Entsendung von vier der insgesamt 15 Eurofighter die Bündnistreue zu bestätigen.

Statement.at konfrontierte das Verteidigungsministerium in Wien mit der Problematik, bislang kam dazu jedoch noch keine Stellungnahme.