Neue Debatte über Impfpflicht: 21.500 Euro Geldstrafe für Impfverweigerer

Ein Schweizer Gesetzesentwurf im Kanton St. Gallen sieht hohe Bußgelder für Impfverweigerer vor – und entfacht sechs Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie erneut emotionale Diskussionen zum Thema Impfen.

Foto: Getty Images

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St. Gallen. Was als unscheinbare Revision eines kantonalen Gesetzes begann, entwickelt sich im Schweizer Kanton St. Gallen zu einer der emotionalsten politischen Auseinandersetzungen seit dem Ende der Covid-Pandemie. Ohne aktuellen Gesundheitsnotstand, ohne neue Virusvariante und ohne akute Bedrohungslage steht plötzlich wieder eine Frage im Raum, die viele längst für erledigt hielten: Darf der Staat Impfungen anordnen – und Impfverweigerer mit empfindlichen Bußgeldern bestrafen?

Ausgelöst wurde die Kontroverse durch einen Abschnitt im Entwurf für ein neues Gesundheitsgesetz. Darin wird der Regierung in St. Gallen die Kompetenz eingeräumt, Impfungen für bestimmte Personengruppen per Verordnung für obligatorisch zu erklären. Wer sich einer solchen Pflicht entzieht, könnte mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Franken (21.500 Euro) belangt werden. Allein diese Zahl genügte, um einen Sturm der Entrüstung auszulösen.

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Sechs Jahre nach dem Ausbruch von Covid, in einer Phase ohne pandemische Bedrohung, wirkt die Debatte auf viele wie ein verspäteter Nachhall einer gesellschaftlichen Erschütterung. Der Gesetzesentwurf liegt bereits seit September auf dem Tisch, blieb aber lange unbeachtet. Erst jetzt, kurz vor dem Ende der Vernehmlassung, ist das Thema mit voller Wucht in der Öffentlichkeit angekommen.

In der politischen Landschaft des Kantons schlagen die Wellen hoch: Die kantonale SVP spricht von einem massiven Eingriff in die persönliche Freiheit und von einer Strafandrohung, die weit über das hinausgehe, was rechtsstaatlich vertretbar sei. Eine Busse in dieser Höhe sei selbst im Vergleich mit schweren Delikten außergewöhnlich. Doch auch andere Parteien reagieren kritisch. In einer Umfrage des St. Galler Tagblatt äußerten sich nahezu alle Fraktionen ablehnend. Einzig die Mitte-Partei verzichtete auf eine Stellungnahme – sie stellt allerdings mit Bruno Damann den Gesundheitsdirektor.

Hinweis auf Bundesrecht

Die Regierung verteidigt ihr Vorgehen mit Verweis auf das Bundesrecht. Das Epidemiengesetz, das 2012 vom Stimmvolk angenommen wurde, verpflichtet die Kantone dazu, Vorsorgemaßnahmen für den Fall von Epidemien gesetzlich zu regeln. Es erlaubt ausdrücklich, Impfungen für bestimmte Gruppen obligatorisch zu erklären – allerdings nicht für die Gesamtbevölkerung, sondern nur für gefährdete Personen, besonders exponierte Gruppen oder Menschen in bestimmten Berufen.

Das Gesundheitsdepartement betont, man setze nichts anderes als diese bundesrechtlichen Vorgaben um und habe sich bei der Ausarbeitung des Gesetzes mit anderen Kantonen abgestimmt. Tatsächlich wäre der Kanton St. Gallen kein Sonderfall. Auch Zürich, Basel-Landschaft oder Genf kennen rechtliche Grundlagen für Impfpflichten und teils deutlich höhere Bußen. Dennoch trifft der St. Galler Vorstoß einen besonders empfindlichen Nerv.

Begriffe emotional aufgeladen

Der Grund dafür liegt weniger im Inhalt als im gesellschaftlichen Kontext: Vor der Pandemie galten Impfobligatorien als abstrakte Vorsorgeinstrumente für extreme Ausnahmefälle. Covid hat dieses theoretische Konstrukt in die Realität geholt. Lockdowns, Zertifikatspflichten und politische Maßnahmen haben das Verhältnis vieler Bürger zum Staat nachhaltig verändert. Begriffe wie Impfpflicht oder Sanktionen sind seither emotional aufgeladen und politisch toxisch.

Der Infektiologe Christoph Berger, Chefarzt am Kinderspital Zürich und ehemaliger Präsident der Eidgenössische Kommission für Impffragen, ordnet die Debatte nüchtern ein. Er hält es grundsätzlich für richtig, dass Kantone das Epidemiengesetz in ihre Gesetzgebung aufnehmen. Gleichzeitig kritisiert er die konkrete Ausgestaltung des St. Galler Entwurfs deutlich.

Vor allem die Wortwahl sei problematisch: Der Begriff Impfobligatorium habe während der Pandemie stark an Akzeptanz verloren. "Er ist politisch verbrannt", meint Berger. Wer ihn heute verwende, müsse mit heftigen Reaktionen rechnen. Zudem betont er, dass ein Obligatorium niemals für die gesamte Bevölkerung gedacht sei. Es gehe ausschließlich um eng definierte Gruppen, etwa besonders vulnerable Menschen oder Personen, die sie betreuen.

Auch die explizite Nennung einer Geldstrafe im Zusammenhang mit einer Impfung hält Berger für unklug. Andere Kantone formulierten allgemeiner und sähen Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesundheitsgesetz vor, ohne einzelne Maßnahmen hervorzuheben. Das sei juristisch sauberer und politisch weniger provokant.

Geldstrafen nur als Druckmittel gedacht?

Inhaltlich sei der Zweck eines solchen Instruments klar begrenzt: Es gehe nicht darum, Strafen zu verhängen, sondern darum, in extremen Ausnahmesituationen eine möglichst hohe Impfquote bei besonders gefährdeten Personen zu erreichen. Die Bußgelder seien vor allem als Druckmittel gedacht – idealerweise, ohne je angewendet zu werden.

Ein Impfobligatorium für bestimmte Berufsgruppen, etwa im Pflegebereich, wäre laut Berger nur unter sehr strengen Voraussetzungen denkbar. Nötig wären ein extrem gefährlicher Erreger, eine hohe Übertragungswahrscheinlichkeit und ein Impfstoff mit klarer, umfassender Wirksamkeit. Eine solche Konstellation habe es während der gesamten Covid-Pandemie nicht gegeben.

Genau darin liegt ein weiterer Konfliktpunkt: Viele Bürger fragen sich, warum ein derart sensibles Instrument ausgerechnet jetzt gesetzlich verankert werden soll. Kritiker werfen der Regierung mangelndes politisches Gespür vor. Befürworter hingegen argumentieren, dass Vorsorgegesetzgebung gerade dann erfolgen müsse, wenn kein akuter Krisendruck bestehe.

Die Regierung in St. Gallen will nun die zahlreichen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung auswerten und den Entwurf überarbeiten. Die bereinigte Vorlage soll bis zum Frühsommer dem Kantonsrat vorgelegt werden. Ob der umstrittene Impfpassus in dieser Form Bestand haben wird, ist noch offen.

Sicher ist hingegen: Die Debatte zeigt, wie tief die Erfahrungen der Pandemie nachwirken. Fragen nach Freiheit, Verantwortung und staatlicher Vorsorge sind auch Jahre später nicht ausreichend beantwortet.