Berlin. In Deutschland ist Abtreibung grundsätzlich verboten. Der Schwangerschaftsabbruch gilt nach wie vor als rechtswidrig und bleibt nur unter klar definierten Bedingungen straffrei. Umso größer ist der politische und rechtliche Widerspruch, den eine parlamentarische Anfrage nun offenlegt: Zwischen 2022 und 2025 flossen insgesamt 63 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt an die International Planned Parenthood Federation (IPPF), eine Organisation, die Abtreibung weltweit als Menschenrecht propagiert und praktisch umsetzt. Die Zahlen stammen aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion an die deutsche Bundesregierung.
Der Vorgang wirft grundlegende Fragen auf. Er betrifft nicht nur einzelne Haushaltspositionen, sondern berührt den Kern staatlicher Glaubwürdigkeit. Während im Inland am Grundsatz festgehalten wird, dass der Schutz ungeborenen Lebens Teil der Rechtsordnung ist, finanziert Deutschland im Ausland Organisationen, deren erklärtes Ziel die rechtliche, politische und gesellschaftliche Normalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist. Die Anfrage macht diesen Widerspruch erstmals in seiner finanziellen Dimension sichtbar.
Die Mittel an die IPPF wurden nicht projektbezogen, sondern als jährliche Kernbeiträge gezahlt. 2022 belief sich der Betrag auf 17 Millionen Euro, in den Jahren 2023 und 2024 auf jeweils 15,5 Millionen Euro, für 2025 sind weitere 15 Millionen Euro vorgesehen. Zusammengerechnet ergibt sich so die Summe von 63 Millionen Euro. Diese Form der Finanzierung dient nicht einzelnen Maßnahmen, sondern der dauerhaften Stabilisierung einer Organisation, die weltweit in Gesetzgebungsprozesse, Kampagnenarbeit und politische Lobbyarbeit eingebunden ist.
Hinzu kommt, dass die IPPF ihrerseits Gelder weiterleitet. Nach Angaben der Bundesregierung flossen seit 2022 rund 872.000 US-Dollar an die chinesische Mitgliedsorganisation China Family Planning Association. Diese Institution ist historisch mit der staatlichen Geburtenkontrollpolitik Chinas verbunden, die international wegen Zwangsmaßnahmen der "Ein-Kind-Politik" und massiver Eingriffe in die Familienplanung kritisiert wurde. Eine vertiefte Bewertung dieser Verbindungen nimmt die Bundesregierung nicht vor.
Kein Recht – aber Förderung entsprechender Strukturen
Besonders bemerkenswert ist der rechtliche Befund, den der Staat selbst formuliert. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung klar, dass es nach ihrer Kenntnis weder ein völkerrechtlich ausdrücklich kodifiziertes Recht auf Schwangerschaftsabbruch noch ein festgeschriebenes Recht auf die Wahl der sexuellen Identität gibt. Damit widerspricht sie dem Selbstverständnis jener Organisationen, die genau diese Rechte als universell und einklagbar definieren.
Um diesen Widerspruch aufzulösen, greift die Bundesregierung zu einer begrifflichen Trennung. Schwangerschaftsabbrüche seien lediglich eine einzelne medizinische Maßnahme innerhalb des umfassenderen Konzepts der „reproduktiven Gesundheit“. Förderungen in diesem Bereich seien daher nicht automatisch als Unterstützung eines Abtreibungsrechts zu verstehen. Diese Argumentation verschiebt den Fokus von der politischen Zielsetzung der geförderten Akteure auf eine formale Beschreibung der Maßnahmen.
Gleichzeitig räumt die Bundesregierung ein, dass sie nicht systematisch erfasst oder bewertet, ob geförderte Organisationen aktiv für Abtreibung eintreten, Gesetzesänderungen anstoßen oder gesellschaftliche Kampagnen betreiben. Der Staat finanziert damit Strukturen, ohne deren ideologische Ausrichtung regelmäßig zu überprüfen. Die Verantwortung für das politische Wirken wird faktisch ausgelagert, während die finanziellen Grundlagen stabil gesichert bleiben.
Diese Praxis steht in einem auffälligen Kontrast zur innenpolitischen Debatte. In Deutschland selbst wird jede Änderung am bestehenden Abtreibungsrecht mit großer Sensibilität diskutiert. Juristische, ethische und gesellschaftliche Fragen werden detailliert abgewogen. Im Ausland hingegen erfolgt die Unterstützung von Akteuren, die genau diese Abwägungen zugunsten einer weitgehenden Liberalisierung überwinden wollen.
Finanzierung ohne Transparenz und Kontrolle
Ein weiterer zentraler Punkt ist die eingeschränkte Transparenz. Zahlreiche Antworten auf die Anfrage wurden als „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf den Schutz von Partnerorganisationen und Aktivisten. Eine öffentliche Nennung könne Risiken bis hin zur Gefährdung von Leib und Leben mit sich bringen. Damit bleibt ein erheblicher Teil der Förderpraxis der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Die IPPF ist dabei kein Einzelfall. In den Anlagen der Antwort werden auch Zahlungen an MSI Reproductive Choices aufgeführt, früher bekannt als Marie Stopes International. Über BMZ-beauftragte Vorhaben und die KfW Entwicklungsbank flossen mehrere Millionen Euro für Projekte unter anderem in Nigeria und im Jemen. Auch hier verweist die Bundesregierung auf Gesundheitsversorgung, Prävention und Resilienz, vermeidet jedoch eine klare Abgrenzung gegenüber Abtreibungsleistungen.
Auf die Frage, wie Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisationen ausgeschlossen werden, erklärt sie, solche Praktiken würden als schwere Menschenrechtsverletzungen abgelehnt. Die Einhaltung entsprechender Standards werde von den Organisationen selbst garantiert und innerhalb der Netzwerke regelmäßig überprüft. Konkrete Angaben zu unabhängigen staatlichen Kontrollen oder externen Prüfmechanismen bleiben jedoch aus.
Diese Förderpraxis ist eingebettet in einen umfassenden politischen Rahmen. Das LSBTI-Inklusionskonzept, der Aktionsplan „Queer leben“ sowie Leitlinien zur feministischen Außen- und Entwicklungspolitik bilden die programmatische Grundlage. Ziel ist es, weltweit Diskriminierung abzubauen und gesellschaftliche Normen zu verändern. Die Finanzierung dient damit nicht nur humanitären Zwecken, sondern auch der gezielten normativen Einflussnahme.
Die Antwort auf die AfD-Anfrage zeigt damit mehr als eine haushaltspolitische Entscheidung. Sie offenbart eine strategische Prioritätensetzung: Während der Schwangerschaftsabbruch im eigenen Land rechtlich als Unrecht gilt, werden im Ausland Organisationen unterstützt, die genau dieses Unrecht zur globalen Norm erklären wollen. Dieser Widerspruch wird nicht aufgelöst, sondern sprachlich und administrativ verwaltet.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage nach der Kohärenz staatlichen Handelns. Wie glaubwürdig ist eine Rechtsordnung, die den Schutz ungeborenen Lebens im Inland betont, zugleich aber erhebliche Mittel für dessen internationale Relativierung bereitstellt? Die Anfrage hat diese Frage nicht beantwortet – sie hat sie erst in aller Schärfe sichtbar gemacht.