Wien. Hat Österreichs Innenminister 1.600 Asylwerber verloren? Auf den ersten Blick könnte es so aussehen – 1.600 Migranten sind nämlich nicht mehr auffindbar, obwohl sie im Jahr 2025 in Österreich einen Asylantrag gestellt haben. Auch in Deutschland gibt es einen Asylwerber-Schwund: 7.600 Migranten sind einfach weg.
"In Österreich haben sich im vergangenen Jahr etwa 1.600 Menschen dem Verfahren entzogen", sagt Markus Haindl, einer der beiden Sprecher von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auf Anfrage von Statement. "In den meisten Fällen treten sie die Heimreise in ihr Heimatland an oder suchen Anknüpfungspunkte in anderen Ländern", so Haindl. "Die Mär, dass alle diese Menschen als sogenannte U-Boote weiterleben, ist nur in seltenen Fällen zutreffend - weil jegliche Versorgungsleistungen entfallen."
Jeder zehnte registrierte Asylwerber verschwunden
1.600 verschwundene Asylwerber allein im Jahr 2025 – das ist nicht wenig: Im Schnitt verliert das Innenministerium also täglich zu vier Migranten den Kontakt, im Monat sind es etwa 133, die verschwinden. Pro Jahr entziehen sich damit so viele Menschen dem Asylverfahren, wie in den niederösterreichischen Gemeinden Pottendorf oder Herzogenburg leben.
Im Vorjahr wurden 16.284 Asylanträge in Österreich gestellt, somit verschwindet fast jeder zehnte registrierte Migrant.
Und für ein Untertauchen gibt es möglicherweise noch ein Motiv, das der Sprecher des Innenministeriums nicht erwähnt hat: Schwarzarbeit in Unternehmen in Österreich, die nicht ganz auf legalen Strukturen basieren.
7.624 Fälle in Deutschland
Auch für Deutschland wurden zu dieser Problematik neue Zahlen aufgedeckt: Nach einer bundesweiten Abfrage unter allen Bundesländern sind derzeit 7.624 Asylwerber offiziell als abgängig gemeldet. Sie wurden zwar bei ihrer Ankunft erfasst, tauchten jedoch nach kurzer Zeit nicht mehr in den Unterkünften auf. Über ihren aktuellen Aufenthaltsort gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Die Praxis der Behörden sorgt inzwischen für Kritik und wirft grundsätzliche Fragen zur Kontrolle des Asylsystems auf.
Asylwerber sind in Deutschland bekanntlich nicht inhaftiert und dürfen sich grundsätzlich frei bewegen. Wer jedoch in einer staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung lebt und Leistungen bezieht, ist verpflichtet, sich bei einem Weggang ordnungsgemäß abzumelden. Bleibt eine Person – je nach Bundesland – zwei bis drei Tage unentschuldigt fern, wird sie als abgängig eingestuft. In diesen Fällen reagieren die Behörden bislang vor allem administrativ: Die Betroffenen werden aus den Systemen abgemeldet, ihre Bezahlkarten gesperrt und die Leistungen eingestellt. Eine aktive Suche findet in der Regel nicht statt.
Nur ein kleiner Teil der als abgängig gemeldeten Personen kehrt später in die Einrichtungen zurück. Bei den übrigen bleibt - wie bei den Fällen in Österreich - unklar, ob sie sich weiterhin im Land aufhalten oder dieses bereits längst verlassen haben. In mehreren Bundesländern sind Asylbewerber biometrisch erfasst. Würden sie in einem anderen Bundesland erneut einen Antrag stellen, könnten sie identifiziert und zurückverwiesen werden. Dennoch gibt es keine verlässlichen Daten darüber, wo sich die Betroffenen tatsächlich befinden.
Laut BILD gehen die Behörden davon aus, dass sich viele der Verschwundenen innerhalb Deutschlands aufhalten, häufig in größeren Städten wie Berlin, Frankfurt oder im Ruhrgebiet, wo familiäre Netzwerke existieren. Andere könnten in weitere EU-Staaten oder nach Großbritannien weitergereist sein. Eine Rückkehr in die Herkunftsländer wird von Sicherheitskreisen als eher unwahrscheinlich eingeschätzt, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Besonders deutlich zeigt sich das Problem in Rheinland-Pfalz: Dort gelten 923 Asylbewerber als abgängig – nahezu zehn Prozent der in eineinhalb Jahren aufgenommenen Flüchtlinge. Der CDU-Oppositionsführer Gordon Schnieder spricht von einem „Asyl-Skandal“ und fordert mehr staatliche Kontrolle: Der Staat müsse jederzeit wissen, wer sich innerhalb seiner Grenzen aufhalte.