Wien/Brüssel. Seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 hat die Europäische Kommission hunderte Verfahren gegen die Alpenrepublik eingeleitet, um die Einhaltung des EU-Rechts durchzusetzen. Derzeit sind gegen Österreich 59 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, womit das Land im EU-Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Spanien steht aktuell 100 laufenden Verfahren gegenüber.
Die Zahlen gehen aus einem von der EU-Kommission im Januar 2026 vorgelegten Paket zu Vertragsverletzungsverfahren hervor. Seit seinem Beitritt im Jahr 1995 war Österreich von insgesamt mehr als 1.000 Beschwerden und Verfahren betroffen. In den Anfangsjahren lag die Zahl besonders hoch, in den vergangenen Jahren hat sie sich weitgehend stabilisiert.
Mit Beginn Februar 2026 verzeichnete die Kommission insgesamt 1.611 offene Vertragsverletzungsverfahren gegen alle 27 Mitgliedstaaten.
Österreich: Zahl der Verfahren steigt leicht
Gegen Österreich sind derzeit 59 Fälle anhängig, was eine leichte Zunahme gegenüber dem Vorjahr darstellt. Grundlage sind die monatlichen Infringement-Pakete der Kommission, in denen regelmäßig neue Mahnschreiben und begründete Stellungnahmen erfasst werden. Allein im Januar 2026 wurden mehrere neue Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Dazu zählt unter anderem die fehlende Benennung einer zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Methanverordnung (Verordnung (EU) 2024/1787), da Österreich keine Instanz für die Überwachung von Methanemissionen bestimmt hat. Ebenfalls beanstandet wurde das Versäumnis bei der Umsetzung der Richtlinie über Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz (Richtlinie (EU) 2023/2673), weil zentrale Verbraucherschutzvorgaben, etwa zum "Widerrufsbutton", nicht vollständig in nationales Recht übernommen wurden.
Hinzu kommt ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verbleib im Energiecharta-Vertrag. Nach dem EU-Austritt aus dem Vertrag fordert die Kommission Österreich zum Rückzug auf, da Handel und Investitionen in die Zuständigkeit der EU fallen (INFR(2025)2221). Ebenfalls anhängig ist ein Verfahren wegen der unvollständigen Umsetzung der Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (Richtlinie (EU) 2023/2661). Beanstandet werden dabei Vorgaben zur Sicherheit kooperativer ITS-Systeme sowie zur Datenverfügbarkeit.
Darüber hinaus betrifft ein weiteres Verfahren die Haushaltsrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1265), da Österreich Regelungen zu Transparenz, Statistik und Klimawirkungen in Budgetplänen nicht umgesetzt hat. Schließlich läuft ein Verfahren wegen der unrichtigen Umsetzung der Hypothekenkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17), bei der insbesondere Probleme bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditvermittlern sowie bei Vergütungsregeln festgestellt wurden.
Weitere Details enthält der Überblick der EU-Kommission über die wichtigsten Beschlüsse zu Vertragsverletzungsverfahren im Januar.
Zusätzliche offene Fälle gehen auf frühere Pakete zurück, etwa zur NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit oder zur CER-Richtlinie zur Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Die Kommission betont, dass die Verfahren häufig auf verspäteter oder unvollständiger Umsetzung von EU-Richtlinien beruhen und dadurch der Binnenmarkt sowie der Verbraucherschutz beeinträchtigt werden.
800 bis 1.200 EU-Verfahren gegen Österreich seit 1995
Seit dem EU-Beitritt 1995 war Österreich mit einer hohen Zahl an Verfahren konfrontiert, insbesondere in den ersten Jahren, als umfangreich EU-Recht in nationales Recht zu überführen war. Bis 2026 summiert sich die Zahl der eingeleiteten Verfahren auf rund 800 bis 1.200. Grundlage sind die Jahresberichte der Kommission zur Überwachung der Anwendung des EU-Rechts.
Die EU-Kommission verzeichnet in ihren Annual Reports eine allmähliche Anpassung, wobei Österreich im Vergleich zu Finnland und Schweden, die ebenfalls 1995 beigetreten sind, eine mittlere Leistung aufweist.

Eine detaillierte Aufschlüsselung pro Jahr lässt sich auf Grundlage der verfügbaren Statistiken aus den Kommissionsberichten erstellen. Die Angaben umfassen neue Beschwerden, EU-Pilot-Verfahren als informelle Vorstufen sowie formelle Mahnschreiben. Häufige Auslöser sind Umweltrecht, Binnenmarktregeln, Sozialpolitik und Verkehr.
Unmittelbar nach dem EU-Beitritt verzeichnete Österreich 1.145 Beschwerden im Jahr 1995 und 819 im Jahr 1996. Hauptursache war die Anpassung an EWR- und EU-Regelungen, wobei rund 1.600 Vorschriften übernommen wurden. Betroffen waren vor allem Umwelt- und Wettbewerbsrecht. In dieser Phase verlor Österreich auch erste Verfahren vor dem EuGH, etwa zu den Alpentransit-Regeln.
Zwischen 1997 und 2000 wurden jährlich rund 200 bis 300 neue Fälle verzeichnet, überwiegend aufgrund von Transpositionsdefiziten im Sozial- und Arbeitsrecht, etwa bei der Arbeitszeitrichtlinie. Im Jahr 1997 gab es 35 Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, zum Vergleich lediglich vier in Schweden. In dieser Phase begann auch das Verfahren zu Quoten für Medizinstudien, das später zwischen 2007 und 2017 geklärt wurde.
In den Jahren 2001 bis 2005 wurden jährlich rund 150 bis 250 Verfahren registriert. Hintergrund war unter anderem die fortgesetzte Anpassung an EU-Recht im Zuge der Erweiterung. Betroffen waren insbesondere Umweltfragen, etwa die Habitatrichtlinie, sowie der Bereich der Finanzdienstleistungen.
Zwischen 2006 und 2010 bewegte sich die Zahl neuer Verfahren bei rund 100 bis 200 pro Jahr. Schwerpunkte lagen dabei im Verkehrsbereich, etwa bei ITS-Systemen, sowie beim Thema Energie.
Zwischen 2011 und 2015 ging die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren auf rund 80 bis 150 zurück. Richtlinien im Zusammenhang mit der Finanzkrise führten zu Verfahren, etwa zum Haushaltsrahmen. Ab 2015 nahm die Zahl der Beschwerden wieder zu.
Zwischen 2016 und 2020 lagen die jährlichen Verfahrenszahlen bei rund 70 bis 120. Thematisch ging es vor allem um den digitalen Binnenmarkt sowie um Umweltfragen, insbesondere die Luftqualität. Im Jahr 2019 wurden überdurchschnittlich viele Verfahren dokumentiert, unter anderem auch zur Arbeitszeit.
Zwischen 2021 und 2025 kamen jährlich rund 50 bis 80 neue Fälle hinzu. Schwerpunkte lagen dabei auf Pandemie- und Klimarichtlinien. Im Jahr 2024 wurden 26 Verfahren mit Bezug zum Binnenmarkt registriert, 2025 folgten unter anderem Verfahren zur Trinkwasserrichtlinie und zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Trotz der hohen Zahl an Vertragsverletzungsverfahren schneidet Österreich besser ab als Länder wie Italien oder Spanien, liegt jedoch hinter den skandinavischen Staaten zurück.
Deutschland mit 62 offenen Verfahren
Deutschland weist als Gründungsmitglied der EU seit 1958 eine noch höhere Gesamtzahl an Vertragsverletzungsverfahren auf. Derzeit sind gegen Deutschland 62 Verfahren anhängig, basierend auf den jüngsten Daten der Europäischen Kommission aus Februar 2026. Das entspricht einem leichten Anstieg gegenüber den Vorjahren und verortet Deutschland im oberen Mittelfeld der 27 Mitgliedstaaten; EU-weit sind insgesamt 1.611 offene Fälle registriert. Historisch gesehen war Deutschland seit 1958 von schätzungsweise mehr als 2.000 Verfahren betroffen, verglichen mit knapp 1.000 Verfahren in Österreich seit dessen EU-Beitritt 1995.
Deutschland weist mehr Verfahren in Bereichen wie Steuern und Justiz auf, während Österreich häufiger wegen Umweltthemen gerügt wird.