AfD untersagt weitere Veranstaltungen mit Sellner
Der Bundesvorstand der AfD hat in einem einstimmigen Beschluss künftige Veranstaltungen mit Martin Sellner untersagt. Wie der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla dem Konvent des Bundesverbandes mitteilte, würden solche Kontakte die Verteidigungsmöglichkeiten der Partei vor Gerichten erschweren. Chrupalla betonte, man wolle sich an der Praxis der FPÖ orientieren, die sich ebenfalls zeitweise von der Identitären Bewegung distanziert hatte.
Nicht von dem Beschluss betroffen sind Kontakte zu Martin Sellner. Es besteht ein Unvereinbarkeitsbeschluss, der eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD und der Identitären Bewegung ausschließt. Es dürfe „jeder mit jedem reden“, betonte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann.
Als Kern des Problems gilt der vom Aktivisten Sellner geprägte Begriff der „Remigration“, von dem sich die AfD in einem Positionspapier distanziert hatte. Darin erklärte die Partei, sie unterscheide nicht zwischen deutschen Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund. Sellners Verständnis von Staatsbürgerschaft wurde in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als mit der Menschenwürde unvereinbar bewertet. Nach Ansicht der AfD-Spitze könnte der unterschiedliche Blick auf Staatsbürgerschaft in einem möglichen Verbotsverfahren bedeutsam sein.
In der vergangenen Woche hatten mehrere Veranstaltungen und Treffen von AfD-Politikern mit Martin Sellner für Irritationen und negative Schlagzeilen gesorgt. Mehrere Medien in Deutschland sprachen von einer Annäherung der AfD an Rechtsextremisten. Deshalb befasste sich die Parteispitze grundsätzlich mit dem Verhältnis der AfD zu dem Aktivisten Sellner, der auch die Rückführung von Migranten fordert, wenn sie bereits die Staatsbürgerschaft im Aufnahmeland erlangt haben, sich jedoch nicht integrieren wollen. In Deutschland untersagt das Grundgesetz die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sowie die Ausweisung deutscher Staatsbürger.