Präsidentschaftskandidatur weiter auf der Kippe: Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen Marine Le Pen
Die französische Staatsanwaltschaft versucht in einem Berufungsverfahren, das strenge Urteil gegen Marine Le Pen zu bestätigen, das ihr bereits im vergangenen Jahr für fünf Jahre die Ausübung eines öffentlichen Amtes untersagt hatte. Es handelt sich um eine wichtige Entscheidung, da sie im Falle einer Bestätigung nicht bei den Präsidentschaftswahlen 2027 kandidieren könnte.
Nach Ansicht des Gerichts war Le Pen die zentrale Figur in einem System, in dem mehr als vier Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union zur Finanzierung von Mitarbeitern ihrer Partei Rassemblement National (RN) in Frankreich verwendet wurden.
Die Staatsanwaltschaft betont, dass die parlamentarischen Assistenten für die Partei arbeiteten, aber aus europäischen Geldern bezahlt wurden. Le Pen selbst weist jegliches Fehlverhalten zurück und behauptet, nichts Illegales getan zu haben.
Sollte Le Pen nicht kandidieren können, würde der junge Parteivorsitzende Jordan Bardella zum Spitzenkandidaten der Partei werden.
(reuters, pir)