Später Sieg für die Meinungsfreiheit

Ein Brüsseler Gericht hat das Verbot der National Conservative Conference NatCon für rechtswidrig erklärt – und damit ein klares Signal gesetzt: Grundrechte gelten auch dort, wo politische Positionen provozieren.

Ein Zuschauer macht am Eröffnungstag der National Conservatism Conference im April 2024 in Brüssel ein Foto. Foto: Balázs Orbán / X

Ein Zuschauer macht am Eröffnungstag der National Conservatism Conference im April 2024 in Brüssel ein Foto. Foto: Balázs Orbán / X

Brüssel. Als im April 2024 die Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode bei Brüssel ein Treffen der National Conservative Conference (NatCon) untersagte, schien alles nach einem hinlänglich bekannten europäischen Muster abzulaufen: Eine politisch kontroverse Veranstaltung, der reflexhafte Verweis auf Sicherheitsbedenken, die Sorge vor Protesten und am Ende das behördliche Verbot. Und tatsächlich konnte die geplante Veranstaltung erst einmal nicht stattfinden. Alles wie gehabt also und wie vielfach erlebt.

Doch in der vergangenen Woche hat das allzu vertraute Drehbuch eine überraschende Wendung genommen. Ein Brüsseler Gericht entschied: Das Verbot des Treffens der National Conservative Conference war rechtswidrig. Eine wichtige Entscheidung. Denn sie unterstreicht einen der wichtigsten Grundsätze des demokratischen Rechtsstaates. Meinungsfreiheit ist nicht nur gewährleistet. Sie ist aktiv zu ermöglichen. In der Realität wird das allerdings häufig übersehen.

Die Richter erinnerten daran, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit keine Gnadenakte des Staates sind, die unter günstigen Wetterbedingungen gewährt und bei aufziehendem Sturm wieder eingezogen werden können. Sie sind, so das Urteil, Rechte, deren Ausübung staatliche Stellen nicht nur zu dulden, sondern zu schützen und zu fördern haben. Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Selbstverständlichkeit. In der Praxis ist es jedoch häufig genug eine Zumutung – für Verwaltungen, die Konflikte scheuen, für Politiker, die Ruhe mit Ordnung verwechseln, und für eine Öffentlichkeit, die Freiheit zunehmend nur noch dort akzeptiert, wo sie nicht stört.

Trotz einer Eilentscheidung des höchsten belgischen Verwaltungsgerichts (Conseil d’État) im April 2024 zugunsten der NatCon-Konferenz brachen örtliche Behörden die Veranstaltung ab und ließen den Veranstaltungsort polizeilich abriegeln, um den Zutritt für Redner und Besucher zu verhindern. Foto: ADF International

Demokratie lebt vom Streit, nicht vom Konsens

Gerade der Hinweis des Gerichts, dass der Staat die Meinungsfreiheit aktiv zu unterstützen hat – unabhängig davon, ob die vertretenen Inhalte als kontrovers empfunden werden –, trifft einen wunden Punkt unserer politischen Gegenwart. Denn die Demokratie lebt vom Streit, nicht vom Konsens. Sie ist kein Schonraum für von der medialen Öffentlichkeit abgesegnete Meinungen, sondern ein Verfahren zur friedlichen Austragung von Gegensätzen. Wo dieser Streit als Gefahr begriffen wird, beginnt die Demokratie, sich selbst zu missverstehen. Dann wird sie vom offenen Prozess zur moralisch kuratierten Bühne.

Die Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode argumentierte mit genau dieser Logik. Die bloße Möglichkeit von Gegenprotesten, von Störungen oder Eskalationen wurde zur Rechtfertigung eines präventiven Verbots. Doch das Gericht in Brüssel stellte klar, was in der politischen Praxis gerne verdrängt wird: Wer so argumentiert, überträgt das Vetorecht über Grundrechte an jene, die am lautesten oder aggressivsten drohen. Oder ganz einfach die herrschende Meinung auf ihrer Seite haben. Die Freiheit wird dann nicht mehr durch das Recht begrenzt, sondern durch die Erwartung des Tumults. Das ist nicht Vorsorge, sondern Kapitulation.

Damit berührt das Urteil einen Kern des demokratischen Selbstverständnisses. Der Staat ist nicht der Schiedsrichter eines Wohlfühlklimas, sondern im optimalen Fall der Garant eines fairen Spiels. Seine Aufgabe besteht nicht darin, politische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sondern sie zu ermöglichen, zu ordnen und notfalls zu schützen. Wo er sich dieser Aufgabe entzieht, indem er Veranstaltungen vorsorglich untersagt, verwandelt sich das Bemühen um innere Sicherheit in eine Form indirekter Zensur.

Altbekannte Muster der Zensur

Diese Praxis ist keineswegs neu. Historisch betrachtet ist die Behinderung unliebsamer politischer Akteure oft der erste Schritt eines schleichenden Demokratierückbaus. In der Weimarer Republik etwa wurden Versammlungen nicht nur extremistischer, sondern auch schlicht unbequemer Parteien regelmäßig verboten oder behindert – meist mit Hinweis auf die öffentliche Ordnung. Doch das war kein Zeichen der Stärke, im Gegenteil. Letztlich scheiterte die Weimarer Republik nicht daran, dass der Staat nicht hart genug gegen Nazis und Kommunisten vorging, sondern an seiner Unfähigkeit, extremistischen Positionen politisch entgegenzutreten. Ein Staat, der auf politische Herausforderungen mit der Justiz reagiert, delegitimiert sich auf Dauer selbst.

Auch in anderen europäischen Demokratien zeigt sich dieses Muster. Ob im Frankreich der Nachkriegszeit, im Spanien der Transición oder in den politisch aufgeladenen 1970er Jahren Italiens: Immer wieder glaubten staatliche Stellen, durch administrative Eingriffe politische Probleme lösen zu können. Selten hat das funktioniert. Häufig hingegen führte es zur Radikalisierung, zur Märtyrererzählung und zur Erosion des Vertrauens in die Neutralität staatlicher Institutionen.

Die moderne Variante dieser Unsitte tritt subtiler auf. Sie verzichtet auf offene Repression und bedient sich stattdessen der Sprache des Risikomanagements. Man verbietet nicht wegen der Inhalte, sondern wegen der „Umstände“. Nicht wegen der Meinung, sondern wegen möglicher Reaktionen. Doch das Ergebnis ist dasselbe: Bestimmte politische Positionen werden faktisch aus dem öffentlichen Raum verdrängt, ohne dass man sich offen zu diesem Akt bekennen müsste.

Schutz vor dem Staat, nicht vor Meinung

Dabei ist der demokratische Rechtsstaat gerade dort gefordert, wo Meinungen polarisieren. Die Grundrechte sind keine Belohnung für politische Konformität, sondern eine Absicherung gegen Mehrheitswillkür. John Stuart Mill formulierte es im 19. Jahrhundert mit nüchterner Klarheit: Der Wert der Meinungsfreiheit zeigt sich nicht im Schutz der anerkannten Wahrheit, sondern in der Duldung des Irrtums. Wer glaubt, bereits zu wissen, welche Positionen schädlich sind, hat den demokratischen Prozess innerlich schon abgeschlossen. Eine demokratische Verfassung schützt nicht den Staat vor dem Bürger, sondern den Bürger vor dem Staat.

Das Brüsseler Gericht hat an diese Binse erinnert. Es hat nicht über die politische Qualität der National Conservative Conference geurteilt, sondern über das Verhalten der Behörden. Es hat den Blick von der Moral auf das Verfahren gelenkt – und genau darin liegt seine demokratische Bedeutung. Denn Demokratie ist keine Frage der richtigen Inhalte, sondern der richtigen Regeln.

In einer Zeit, in der politische Lager zunehmend dazu neigen, den Staat als Instrument gegen den Gegner zu begreifen, ist das ein wichtiger Kontrapunkt. Die Idee, unliebsame Parteien oder Bewegungen durch administrative Maßnahmen zu marginalisieren, mag kurzfristig beruhigend wirken. Langfristig aber untergräbt sie den Pluralismus, den sie zu verteidigen vorgibt. Eine Demokratie, die nur noch genehme Stimmen aushält, wird leise autoritär – oft ohne es selbst zu bemerken.

Pathetisch gesprochen: Das Brüsseler Urteil verteidigt einen republikanischen Ernst gegen eine postpolitische Bequemlichkeit. Es erinnert daran, dass Freiheit Arbeit macht: der Polizei, der Verwaltung, der Politik und jedem einzelnen Bürger. Der einfache Weg ist das Verbot. Der demokratische Weg ist aufwendig und mühsam.

Wenn Emir Kir, der für das Verbot verantwortliche Bürgermeister von Saint-Josse-ten-Noode, zu Protokoll gab, dass „die extreme Rechte in Brüssel nicht willkommen“ sei, so entlarvt er sich als Schönwetter-Demokrat, für den Demokratie der Konsens der Wohlmeinenden bedeutet – allenfalls gestört durch ein bisschen handzahme Kritik. In einer Demokratie, die ihren Namen verdient, haben jedoch auch politische Extremisten das Recht, ihre Meinung zu äußern – vollkommen unabhängig davon, dass die NatCon alles Mögliche ist, sicher aber nicht extremistisch im politologischen Sinne.

Mit der Verurteilung von Saint-Josse-ten-Noode hat das Brüsseler Gericht die Demokratie gestärkt. Es hat die Meinungsfreiheit gegen ihre situative Relativierung verteidigt, das Versammlungsrecht vor präventiver Entwertung bewahrt und den Pluralismus als konstitutives Element einer offenen Gesellschaft bekräftigt. In einer Zeit, in der viele Demokratien nervös auf Abweichung reagieren, ist das mehr als ein juristischer Erfolg. Es ist eine Erinnerung daran, dass Freiheit nicht darin besteht, Konflikte zu vermeiden, sondern sie auszuhalten – im Vertrauen auf das Recht und in Respekt vor der Vielfalt politischer Überzeugungen.