Österreich bezahlt auch Kinderwunsch-Behandlung von Migranten und Asylbewerbern

Die Formulierung in der offiziellen Broschüre des Gesundheits- und Sozialministeriums ist eindeutig: Auch Asylberechtigte haben in Österreich Anspruch auf eine 70-prozentige Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen.

Kostenübernahmen für künstliche Befruchtungen auch für Nichtösterreicher sorgen zunehmend für Kritik. Foto: Astrid Riecken/Getty Images

Kostenübernahmen für künstliche Befruchtungen auch für Nichtösterreicher sorgen zunehmend für Kritik. Foto: Astrid Riecken/Getty Images

Wien. Nicht nur österreichische Paare, die auf die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung hoffen, werden mit einer staatlichen Kostenübernahme von 70 Prozent (etwa 3.080 Euro) unterstützt: Das Gesundheitsressort von Korinna Schumann (SPÖ) lässt auch zu, dass für Nichtösterreicher, sogar für Asylberechtigte, der Steuerzahler einen Großteil der Kosten finanziert.

12.623 Versuche künstlicher Befruchtung wurden im Jahr 2024 in Österreich durchgeführt, die Kosten summierten sich auf 21,4 Millionen Euro. Wie nun die FPÖ unter Berufung auf bestätigte Zahlen kritisiert, gilt die Kostenübernahme für IVF-Behandlungen (In-vitro-Fertilisation) nicht nur für österreichische Staatsbürger: Auch Personen, die als Angehörige freizügigkeitsberechtigter Staatsangehöriger eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft gelten, sowie Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates oder Personen mit entsprechendem Aufenthaltsrecht können Leistungen aus dem IVF-Fonds in Anspruch nehmen.

Broschüre des Sozialministeriums Titelblatt
Titelblatt der Broschüre des Sozialministeriums zur IVF; (Quelle: Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Asylberechtigte in Ministeriumswerbung ausdrücklich erwähnt

Die staatliche Finanzierung erhalten auch Frauen mit einem Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 7 oder 8 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), Asylberechtigte gemäß § 3 Asylgesetz 2005 mit dauerhaftem Einreise- und Aufenthaltsrecht sowie Personen mit „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005.

Nach den neuesten Daten des Österreichischen Instituts für Familienforschung an der Universität Wien liegt die Fertilitätsrate zugewanderter nicht-österreichischer Frauen auch ohne künstliche Befruchtung um 0,36 Prozentpunkte höher als bei Österreicherinnen (1,22).

Grafik Fertilisation Österreich Screenshot
Die Entwicklung der Fertilitätsrate in Österreich - die Daten der Universität Wien; (Quelle: Screenshot)

In Österreich geborene Frauen bekommen also im Schnitt deutlich weniger Kinder. Aufgrund der höheren Fertilitätsrate entfallen aktuell etwa ein Drittel bis knapp 40 Prozent aller Geburten auf Mütter mit Migrationshintergrund – obwohl die Gruppe nur rund 23 bis 25 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter stellt.

Der IVF-Fonds des Gesundheits- und Sozialministeriums übernimmt bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen weiterhin 70 Prozent der genehmigten Behandlungs- und Medikamentenkosten: Das Paar zahlt somit nur 30 Prozent Selbstbehalt pro Versuch. Pro Paar werden zunächst maximal vier Versuche finanziert. Führt einer davon zu einer Schwangerschaft mit nachgewiesener Herzaktion, entsteht erneut ein Anspruch auf bis zu vier weitere Versuche.

Der Selbstbehalt beträgt derzeit – Stand Anfang 2026, in den meisten Kliniken gültig seit Mitte 2025 – für Frauen unter 35 Jahren zwischen 1.096 und 1.097 Euro bei einer klassischen In-vitro-Fertilisation (IVF). Für eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), die häufigste Methode bei männlicher Subfertilität, fallen 1.214 Euro an.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss das Paar die Kosten vollständig selbst tragen. Pro Versuch liegen sie dann zwischen 3.700 und 4.500 Euro bei einer ICSI beziehungsweise zwischen 3.300 und 4.000 Euro bei einer klassischen IVF. Bei einer Kostenübernahme von 70 Prozent subventioniert die Republik Österreich jede künstliche Befruchtung also mit bis zu 3.080 Euro.

Beendigung der Subvention für Nicht-Österreicher gefordert

Die FPÖ fordert Sozialministerin Korinna Schumann nun auf, die Finanzierung künstlicher Befruchtungen für nicht-österreichische Frauen einzustellen. FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher Michael Schnedlitz: „Durch diese Maßnahme droht die weitere Zerstörung des österreichischen Gesundheits- und Sozialsystems. Und diese Regierung geht sogar so weit, diese Leistung auch noch mittels Flyer zu bewerben. Während Österreicher oft monatelang auf Untersuchungen warten, ermöglicht die Bundesregierung staatlich geförderte Kinderwunschbehandlungen für Asylwerber."

Ihre Kritik untermauern die Freiheitlichen auch mit aktuellen Daten aus Linz. Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml berichtet, dass allein an einem Linzer Klinikum pro Jahr 50 künstliche Befruchtungen bei Drittstaatsangehörigen durchführt werden: „So entstehen allein in Linz pro Jahr zwei neue Schulklassen mit einer Migrantenquote von 100 Prozent.“

Broschüre des Sozialministeriums Künstliche Befruchtungen
Aus der Broschüre des Sozialministeriums zu künstliche Befruchtungen; (Quelle: Screenshot)