|   2026-02-06 10:24:20

Die Grünen wollen Verfassungsbeschwerde gegen den Bundeshaushalt einlegen

Die Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag hat angekündigt, gegen den Bundeshaushalt 2025 beim Bundesverfassungsgericht vorgehen zu wollen. Der Vorwurf gegen die schwarz-rote Koalition lautet auf Zweckentfremdung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), das eigentlich für Klima- und Zukunftsinvestitionen vorgesehen war.

Das Sondervermögen umfasst insgesamt 500 Milliarden Euro, davon waren 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Die Grünen hatten dem Sondervermögen im alten Bundestag damals nur unter der Klima-Bedingung zugestimmt. Jetzt stellt Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch fest: „Der Haushalt 2025 verstößt gegen das Grundgesetz. Friedrich Merz und Lars Klingbeil haben Milliarden Euro zweckentfremdet und damit gegen die Verfassung verstoßen.“ Viele Milliarden, die eigentlich in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen, seien "im Konsum und in fossiler Vergangenheit" gelandet, so Audretsch weiter.

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, den Kreditspielraum nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte genutzt zu haben, sondern auf Umwegen für "Wahlgeschenke" wie die Mütterrente. Außerdem werde die Investitionsquote im Haushalt verfälschend berechnet, erklärte Grünen-Haushälter Sebastian Schäfer. Die Grundlagen für das Sondervermögen wurden im dafür verabschiedeten Artikel 143h des Grundgesetzes genau geregelt.

Die Partei hat zwei Gutachten eingeholt, um mögliche Verstöße zu prüfen. Die Verfassungswidrigkeit des Haushaltes werde in beiden Rechtsgutachten bestätigt.

Bemängelt werden darin nicht-investive Ausgaben aus dem Sondervermögen sowie eine fehlende Definition von Zusätzlichkeit. Auf Kritik stoßen außerdem die nach Ansicht der Gutachter sinkenden Klimaschutzinvestitionen trotz des Sondervermögens.

Die gegenwärtige Klage erinnert an ein Verfahren der Union gegen die Ampelregierung aus dem Jahr 2023. Damals sollten Corona-Kredite in den Klima- und Transformationsfonds umgeleitet werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Umwidmung für verfassungswidrig. Die Folge war ein 60 Milliarden Euro großes Loch im Haushalt und letztlich das Ende der Ampel-Koalition.

Fachleuten zufolge hat der aktuelle Vorstoß in Karlsruhe jedoch nur geringe Aussicht auf Erfolg.