Berlin. Der Staat hat die unterschiedlichsten Aufgaben. Er soll für innere und äußere Sicherheit sorgen. Er soll die Infrastruktur bereitstellen, die der Bürger für seinen Alltag benötigt. Er soll Bildungsmöglichkeiten bieten und Kulturstätten. Und er soll Regeln durchsetzen, an die sich alle zu halten haben, weil das für jeden Einzelnen das Leben leichter und besser macht. Etwa im Straßenverkehr. Oder beim Umweltschutz. Welche Regeln der Staat genau aufgestellt und wie sie durchgesetzt werden, das entscheidet in einer Demokratie im Zweifelsfall der Souverän – also der Bürger.
Anders in Deutschland. Denn zwischen Nordsee und Alpen ist man vor allem von einer Mission erfüllt: die Welt zu retten. Diesem hehren Ziel werden alle anderen Fragen und Probleme untergeordnet. Denn was der Deutsche macht, macht er richtig. Halbe Sachen sind verpönt. Entweder mit 220 Sachen über die Autobahn brettern oder Klimakleber. Entweder Berge von Braten und Würsten verschlingen oder Hardcore-Veganer. Das gesunde Mittelmaß ist dem gemeinen Germanen eher fremd.
Richterliche Klimapolitik statt demokratischer Abwägung
Das muss man wissen, um den Irrsinn zu verstehen, dem deutsche Gerichte gerade Tür und Tor geöffnet haben. Etwa das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Für alle Nichtjuristen: Das BVerwG ist das höchste deutsche Gericht in all jenen Streitfragen, die das Verhältnis von Bürger und Staat betreffen. Dazu zählt etwa das Gewerberecht, das Steuerrecht oder das Schulrecht. Ob die Klimapolitik dazugehört, schon darüber könnte man streiten. Denn die Klimapolitik hat, anders als ein Strafzettel der Polizei, keinerlei unmittelbare oder direkte Auswirkung auf den Einzelnen.
Dennoch klagte die Organisation „Deutsche Umwelthilfe“ gegen das aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 – und bekam von den Richtern des BVerwG recht. Die Bundesregierung muss ihre Klimapolitik jetzt nachjustieren und ihre Politik an Klimazielen ausrichten.
Das klingt im ersten Moment wenig spektakulär, ist es aber. Denn mit anderen Worten bedeutet das nichts anderes als: Laut höchstrichterlichem Urteil hat die deutsche Politik den Klimazielen alle anderen Aufgaben unterzuordnen. Zur Not, so die Logik des Urteils, muss die Bundesregierung andere politische Ziele wie etwa Wirtschaftswachstum, Ausbau der Infrastruktur oder Wohlstandsförderung zugunsten der Klimapolitik zurückstellen. Klingt wahnsinnig, ist es auch, hat aber Methode. Wir sind schließlich in Deutschland.
Verbandsklagen und der lange Arm des Aktivismus
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gegen die Bundesregierung geklagt hatte, ist eine der unsäglichsten Lobbygruppen in Deutschland. Ihr Geschäftsmodell besteht im Wesentlichen auf Abmahnung von Unternehmen, Kampagnen und Lobbyarbeit. Seit Jahren versucht die DUH an demokratischen Prozessen und parlamentarischen Entscheidungen vorbei ihre klimapolitischen Vorstellungen dem Rest des Landes aufzuzwingen. Zu diesem Zweck initiiert sie Musterprozesse und instrumentalisiert Gerichte, die in einer Mischung aus Opportunismus gegenüber dem woke-grünen Zeitgeist und der Befolgung juristischer Logik der DUH in der Vergangenheit immer wieder Recht gaben.
Zu allem Überfluss wird die Deutsche Umwelthilfe jedes Jahr vom deutschen Steuerzahler subventioniert, weil der Verband seit Jahren Millionensummen aus dem Bundeshaushalt kassiert und über zahlreiche Projekte direkt im staatlichen Auftrag handelt. Denselben Staat verklagt die DUH dann mit Vorliebe und bekämpft, angefangen beim Individualverkehr der Bürger im eigenen Auto bis zu Dieselmotoren, so ziemlich alles, was sie für umweltschädlich hält.
Möglich wird diese fragwürdige Form des Politaktivismus durch eine unglückliche Konstruktion des deutschen und europäischen Rechts: die Verbandsklage. Diese wurde zunächst in der guten Absicht geschaffen, Rechtsgüter zu schützen, die selbst nicht in der Lage sind, ihre Rechte wahrzunehmen: einzelne Verbraucher gegenüber mächtigen Unternehmen etwa oder auch die Natur gegenüber politischen oder wirtschaftlichen Begehrlichkeiten. Der im Prinzip sinnvolle Ansatz ist unter den Vorzeichen grassierender Klimahysterie aus dem Ruder gelaufen – wie das Leipziger Urteil zeigt.
So stellt das Gericht fest, dass das Klimaschutzprogramm der deutschen Bundesregierung sämtliche Maßnahmen enthalten muss, „die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaschutzziels für 2030 erforderlich sind“. Das Ziel einer „Senkung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990“ werde jedoch verfehlt, weshalb die Bundesregierung „das Programm unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen“ muss.
Klima, Klima über alles
Bedeutet im Klartext: Klimaschutz steht über allem. Über wirtschaftlicher Sicherheit. Über sozialem Frieden. Über der Demokratie. Das Urteil des BVerwG ist eine Kapitulation des demokratischen Staates. Diese wiegt umso schwerer, als die Einhaltung der Klimaziele durch die Bundesrepublik Deutschland keinerlei relevante Auswirkungen auf das Weltklima hat. Das heißt: Deutschland unterwirft sich einem rein ideologisch motivierten Klimadiktat und das auch noch völlig sinnlos.
Vollkommen überraschend kam das Urteil der höchsten Verwaltungsrichter jedoch nicht. Denn schon im Jahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht – ebenfalls auf eine Klage der DUH hin – in einem wegweisenden Urteil die Klimaneutralität gar zum deutschen Staatsziel erhoben, auch wenn damit weitreichende Transformationen verbunden seien. Es sei nicht ausgeschlossen, so die Verfassungsrichter damals, dass ein „CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden“ müsse. Ein gefährlicher Freibrief, um Bürgerrechte aller Art mit Hinweis auf das Klima auszuhebeln – auch wenn das Klima sich dadurch gar nicht ändert.
Bäume statt sichere Straßen
Angesichts solcher Eingriffe in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen wirkt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin geradezu als Petitesse. Auch hier hatte ein Umweltverband geklagt und Recht bekommen. Das Gericht entschied nämlich, dass der Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung von Glatteis in Berlin ab sofort wieder verboten ist. Hintergrund für das Urteil war die langanhaltende und immer noch gefährliche Kältewelle in der deutschen Hauptstadt, kombiniert mit Schnee und Eisregen.
Angesichts der Glatteisgefahr insbesondere für ältere Menschen hob die Berliner Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar das Verbot des Einsatzes von Streusalz per sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung auf. Nun kann man schon den Kopf darüber schütteln, dass in Deutschland ein Verbot für den Einsatz von Streusalz gilt – und zwar zum Schutz der Bäume an den Straßen, die nicht mit salzigem Schmelzwasser in Berührung kommen sollen. In Berlin führte das Verbot jedoch zu überlaufenden Krankenhäusern und zahllosen Unfällen, gerade auch älterer Menschen auf spiegelglatten Gehwegen. Streusalz also doch zu genehmigen war eine sinnvolle und gebotene Reaktion zum Schutz der Berliner Bürger.
Nicht aber aus Sicht des Bundes für Naturschutz (NABU), der gegen den Erlass der Senatorin klagte – und Recht bekam. Die Umweltsenatorin habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, so die Umweltaktivisten. „Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.” Das Gericht schloss sich der Einschätzung an. Rechtskonformität steht in Deutschland über Gesundheit – zumal, wenn es um die Umwelt geht.
Gefangen im Kerker des Umweltschutzes
Deutschland schnürt sich fester und fester in ein Klima-Korsett. Eine Handvoll Aktivistengrüppchen zwingt der Mehrheitsgesellschaft ihren Willen auf, untergräbt die Freiheit der Bürger, ihren Wohlstand und ihre Sicherheit. Politisches Handeln wird so zunehmend eingeschränkt. Selbst das Streuen und Salz auf Gehwegen wird damit zu einem undurchführbaren Unternehmen.
Schuld an diesem Desaster ist natürlich die Politik selbst. Denn es sind nicht Gerichte, die sich die Gesetze ausdenken, die sie anwenden. Das Berliner Naturschutzgesetz wurde von Politikern erlassen. Gleiches gilt für die absurden Klimaziele und die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel ins deutsche Grundgesetz. Es war die Politik, die fanatisierenden Umweltgrüppchen erst die Waffen in die Hand gegeben hat.
Demokratie besteht unter anderem darin, dass sie offen ist – jederzeit kann durch den Willen des Wahlvolkes Richtung und Inhalt der politischen Entscheidungen geändert werden. Nichts ist undemokratischer als jede politische Entscheidung dauerhaft unter den Vorbehalt eines alles dominierenden Staatsziels zu stellen. Eine Gesellschaft hat sehr unterschiedliche Interessen und Ziele. Sie auf Dauer in den Panzer einer hysterischen Umweltpolitik ohne jedes Augenmaß zu sperren, ist undemokratisch und entfremdet den Bürger von seinem Staat. Das Ergebnis ist Frust und Politikverdrossenheit – mit den bekannten Folgen.
Doch in Deutschland schafft es nicht einmal die CDU, sich diesem von einer Minderheit forcierten Polittrend entgegenzustellen. Willfährig gegenüber dem vermeintlichen Zeitgeist waren es nicht zuletzt bürgerliche Politiker, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die aktuelle Situation geschaffen haben. Ausbaden muss diesen Opportunismus der Bürger, der über glatte Gehwege schlittert, seine Heizungsrechnung kaum mehr bezahlen kann, in seiner Mobilität eingeschränkt wird und seinen Arbeitsplatz verliert. Aber Hauptsache, die Bäume nehmen keinen Schaden.