Brüssel. Die Europäische Kommission hat ihr mittlerweile 20. Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg gebracht. Im Zentrum steht laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein vollständiges Verbot von Seeverkehrsdiensten für russische Ölexporte.
Sollte das neue Paket verabschiedet werden, beträfe es vor allem Logistik und Transport – also den wichtigsten Kanal, über den Russland weiterhin einen Teil seines Öls auf den Weltmärkten verkauft.
Mehr als ein Drittel seines Öls exportiert Russland mit Tankern unter Nutzung westlicher Schifffahrtsdienste. Der Großteil der Lieferungen geht nach Indien und China. Das vorgeschlagene Verbot würde den Handel erheblich einschränken, da der Transport überwiegend über Flotten und Dienste aus EU-Staaten mit starker Schifffahrt erfolgt, etwa Griechenland, Zypern oder Malta.
Die Agentur Reuters berichtete bereits im Dezember, die EU und die G7 hätten darüber diskutiert, ob ein Dienstleistungsverbot die bisherige Preisobergrenze für russisches Öl ersetzen könnte. Ziel ist es, die Öleinnahmen zu senken, die nach Ansicht westlicher Staaten zur Finanzierung des russischen Kriegs in der Ukraine beitragen. Gleichzeitig soll die Umgehung bestehender Beschränkungen deutlich erschwert werden.
Von der Leyen erklärte, das Paket ziele darauf ab, den Druck auf Moskau zu erhöhen, um ernsthafte Friedensverhandlungen zu erreichen. Russland reagiere nur auf Druck, daher wolle die Kommission „härter durchgreifen”.
Neben den Ölmaßnahmen soll das Paket auch neue Einfuhrverbote für mehrere bislang nicht sanktionierte Rohstoffe vorsehen, insbesondere für Metalle, Chemikalien und kritische Mineralien. Gleichzeitig sollen die EU-Exportbeschränkungen gegenüber Moskau weiter verschärft werden, um Russlands Zugang zu Technologien und Materialien zu begrenzen.
Die Kommission kündigte zudem eine Ausweitung der Finanzsanktionen an. Weitere 20 russische Regionalbanken sollen auf die Sanktionsliste gesetzt werden. Geplant sind außerdem Schritte gegen den Einsatz von Kryptowährungen sowie gegen Handelsunternehmen, die zur Umgehung der Sanktionen beitragen könnten.
Der Vorschlag ist noch nicht in Kraft. Dafür benötigt er die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten. Die endgültige Ausgestaltung der Sanktionen hängt somit von einer Einigung der Regierungen ab, die in den Verhandlungen noch Änderungen oder Ausnahmen durchsetzen können.
(reuters, mja)