|   2026-02-07 19:57:00

Der Fall Volz spaltete Deutschland, das Gericht gab der Klinik und dem Arzt Recht

Das Arbeitsgericht in Hamm hat die Berufung des Arztes Joachim Volz gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen im katholischen Krankenhaus in Lippstadt endgültig abgelehnt. Das Urteil bestätigte das Recht der kirchlichen Einrichtung, solche Eingriffe zu verweigern, außer in Fällen, in denen das Leben oder die Gesundheit der Patientin akut gefährdet ist.

Eine Wende ergab sich jedoch bei der Beurteilung der Nebentätigkeit von Volz: Das Gericht entschied, dass das Krankenhaus ihm nicht verbieten kann, außerhalb seiner Position als Chefarzt, also in seiner ambulanten Praxis oder als externer Dienstleister, Abtreibungen durchzuführen.

Volz betrachtet dies als einen grundlegenden Erfolg und behauptet, dass damit seine Möglichkeit, Frauen außerhalb des Krankenhauses zu „helfen”, wiederhergestellt sei.

Der Fall löste eine breite öffentliche Reaktion aus, darunter Demonstrationen und Unterstützung durch Politiker der Grünen. Gleichzeitig wurde die Diskussion über den Einfluss der Kirche auf das Gesundheitswesen und die bereits heute eingeschränkte Verfügbarkeit von Abtreibungen in Deutschland wieder aufgenommen.

(katolisch, pmi)