EU legt Richtwert für Cannabis-Bestandteil CBD fest
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am Montag erstmals einen sicheren Tageswert für die Aufnahme von Cannabidiol (CBD) festgelegt, einer nicht psychoaktiven Substanz aus Hanf. Es handelt sich um die erste offizielle Empfehlung dieser Art auf EU-Ebene. Der festgelegte Grenzwert liegt unter den Vorgaben einiger Länder.
CBD ist inzwischen in zahlreichen Lebensmitteln und Getränken enthalten, darunter Süßigkeiten, Kekse, Kuchen, Honig, Tee und Kaffee. Im Gegensatz zu Marihuana hat es keine berauschende Wirkung und wird häufig mit möglichen Effekten zur Linderung von Angstzuständen, Schmerzen oder Entzündungen in Verbindung gebracht.
Die EFSA legte einen vorläufigen sicheren Grenzwert von 0,0275 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag fest. In der Praxis entspricht das rund zwei Milligramm CBD täglich für einen Erwachsenen mit 70 Kilogramm Körpergewicht.
Zum Vergleich: Im Vereinigten Königreich liegt die empfohlene Obergrenze bei zehn Milligramm pro Tag, in der Schweiz bei zwölf Milligramm.
Bei der Bewertung wandte die Behörde wegen unvollständiger wissenschaftlicher Erkenntnisse einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor an. Ausgenommen wurden Personen unter 25 Jahren, schwangere und stillende Frauen sowie Menschen, die Medikamente einnehmen. Nach Angaben der Behörde bestehen insbesondere bei einer langfristigen Einnahme von CBD und möglichen Auswirkungen auf Leber, Nerven-, Fortpflanzungs- und Immunsystem weiterhin Unsicherheiten.
Die Sicherheitswerte könnten künftig auf Grundlage neuer Daten überprüft werden.
(reuters, max)