Richter genehmigt Sammelklage von Epstein-Opfern gegen Bank of America
Ein US-Gericht entschied am Mittwoch, dass die Vorwürfe der Epstein-Opfer gegen die Bank of America ausreichend sind, um eine Klage fortzuführen. Die Bank soll Informationen über den verstorbenen Finanzier Jeffrey Epstein, der mit Frauen zu sexuellen Zwecken gehandelt haben soll, rücksichtslos ignoriert haben.
Richter Jed Rakoff konkretisierte damit seine Entscheidung vom 29. Januar, wonach die zweitgrößte Bank der USA bewusst von Epsteins Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung profitiert habe und damit die Durchsetzung des Bundesgesetzes zum Schutz der Opfer von Menschenhandel behindert habe.
Gleichzeitig wies Rakoff vier weitere Klagen gegen die Bank of America und eine ähnliche Klage gegen die Bank of New York Mellon ab. Über die Zulässigkeit weiterer Klagen stehen noch Entscheidungen aus. Das Gericht hat den Beginn des Verfahrens für den 11. Mai angesetzt.
Die Bank erklärt, sie freue sich auf eine vollständige Prüfung der Fakten und weist den Vorwurf zurück, sie habe die Strafverfolgungsbehörden absichtlich behindert. Die Klägerin, die anonym unter dem Namen Jane Doe auftritt, behauptet, die Bank habe für Epstein überdurchschnittliche Dienstleistungen erbracht und ihm den Status einer „Premium”-Kunden ermöglicht. Das habe ihm erlaubt, große Geldbeträge zu überweisen. Die Bank habe jedoch Grund gehabt, von seinen Aktivitäten zu wissen.
Nach Ansicht des Richters beschreibt die Klage glaubhaft, dass „die Bank Medienberichte und verdächtige Überweisungen auf das Konto einer angeblich mittellosen jungen Frau ignoriert hat”.
(reuters, lud)