|   2026-02-12 12:34:47

EuGH-Generalanwältin: Kommission hätte Ungarn keine Mittel freigeben dürfen

Der Gerichtshof der Europäischen Union sollte die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 aufheben, mit der die Aussetzung von EU-Mitteln für Ungarn beendet worden war, erklärte die Generalanwältin am EuGH, Tamara Ćapeta, am Donnerstag. Zur Begründung führte sie an, dass die von Budapest zugesagten Reformen noch nicht in Kraft getreten seien.

Die Kommission hatte 2022 die Auszahlung von Geldern an Ungarn ausgesetzt, da sie Korruption, eine Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit und eine Schwächung der Demokratie befürchtete.

Ein Jahr später kam die Behörde zu dem Schluss, dass Ungarn die festgelegten Bedingungen erfüllt habe, und hob die Aussetzung auf. Dadurch erhielt das Land Zugang zu rund zehn Milliarden Euro aus verschiedenen EU-Fonds.

Das Europäische Parlament reichte jedoch Klage beim Europäischen Gerichtshof ein und beantragte die Aufhebung der Entscheidung. Nach Auffassung des Parlaments habe die Kommission „offensichtlich fehlerhafte Beurteilungen“ vorgenommen und ihre Befugnisse missbraucht.

Die Generalanwältin schloss sich dieser Sicht an und erklärte, die Kommission habe die Reformen des ungarischen Justizwesens unzureichend geprüft. „Die Kommission darf einem Mitgliedstaat keine EU-Mittel auszahlen, solange die geforderten Rechtsreformen nicht in Kraft getreten sind und wirksam umgesetzt werden“, so Ćapeta. Zudem habe die Behörde nicht auf Entwicklungen reagiert, die die Reformen schwächen oder ihre Wirkung untergraben könnten.

Die Stellungnahme der Generalanwältin ist nicht rechtsverbindlich, wird vom Gericht jedoch häufig berücksichtigt.

(reuters, lud)