Eine Million offene Strafverfahren in Deutschland

Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland sind hoffnungslos überlastet – mit teils erheblichen Risiken. Besonders Asylverfahren bringen die Verwaltungsgerichte an ihre Grenzen, geplante Entlastungen dürften kaum ausreichen.

Deutschlands Justiz arbeitet am Limit. Foto: picture alliance / Kontributor via Getty Images

Deutschlands Justiz arbeitet am Limit. Foto: picture alliance / Kontributor via Getty Images

Berlin. Zum Jahreswechsel waren an deutschen Gerichten über eine Million Strafverfahren anhängig. Das sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, der Rheinischen Post. „Im Jahr 2025 haben wir im dritten Jahr in Folge rund 5,5 Millionen neue Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften gehabt“, so Rebehn. Gerichte und Staatsanwaltschaften seien damit völlig überlastet, erklärte der Jurist. „Ende 2020 waren es noch rund 700.000 offene Verfahren.“

Das entspreche einer Steigerung von annähernd 50 Prozent in fünf Jahren. Der Berg an Verfahren, den die Gerichte vor sich herschieben, könne nicht ohne zusätzliches Personal abgetragen werden. Bundesweit fehlten 2.000 Staatsanwälte und Strafrichter. Gerd Hamme, Vorsitzender des NRW-Richterbundes, sagte dem Westdeutschen Rundfunk (WDR), im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) müssten vier Staatsanwälte die Arbeit von fünf erledigen.

Konkrete Gefahren

Dass dies keineswegs harmlos ist, lässt sich an sehr konkreten Beispielen zeigen. Ein Afghane hat seine Partnerin mehrfach vergewaltigt und misshandelt. Der Mann wurde gefasst und verurteilt, doch dann kam er frei, weil das Gericht das schriftliche Urteil nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vollständig ausgefertigt hatte. Ferner fehlte das Protokoll der Hauptverhandlung. So konnte das Urteil nicht zugestellt werden. Zudem ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hat. Der Haftbefehl bestand seit September 2024 und war nach ergangenem Urteil verlängert worden.

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Aufgrund der langen Wartezeit entschied das Kammergericht nun, dass die weitere Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei. Folglich musste der verurteilte Straftäter, der zudem angedroht hatte, sich an der Frau zu rächen, entlassen werden. Dem Vernehmen nach lebt die Frau jetzt unter Personenschutz. Insgesamt, so berichtet Sven Rebehn, seien im vergangenen Jahr 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange gedauert hätten. Dabei handelt es sich um Tatverdächtige, denen Tötungsdelikte, Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen zur Last gelegt werden.

Ein weiterer Bereich, der die Gerichte stark belastet, sind Klagen gegen Asylbescheide, auch diese sind sie in den vergangenen Jahren massiv angestiegen. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet die Fälle inzwischen deutlich schneller ab und die Ablehnungsquote steigt“, so der Chef des Richterbundes. Das werde dann aber juristisch angegriffen und lande bei den Gerichten. „Wir haben in den vergangenen drei Jahren mehr als eine Verdopplung der Verfahrenseingänge in Asylsachen gesehen. 2022 waren es noch rund 62.000 Klagen, im vergangenen Jahr mehr als 140.000 Verfahren“, sagte Rebehn.

Das Land Nordrhein-Westfalen reagiert darauf mit drei zusätzlichen Richterstellen an den Verwaltungsgerichten, die zu den 18 bereits neu eingerichteten Stellen hinzukommen. Bei 24.514 offenen Verfahren Ende 2025 wirkt das dennoch wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.