"Es gibt nur Mann und Frau": Schweizer muss wegen Facebook-Posting ins Gefängnis

„In ferner Zukunft würden alle aufgrund der dannzumal ausgegrabenen Skelette erkennen, dass es nur Mann und Frau gebe“, schrieb Emanuel Brünisholz am 3. Dezember 2022 auf Facebook. Nicht ahnend, was er damit auslösen würde.

Denn wenig später flatterte ihm eine Vorladung der Kantonspolizei Bern ins Haus. Betreff: Einvernahme bezüglich „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“, genauer gesagt: Verstoß gegen Artikel 261bis StGB, Rassendiskriminierung.

Nur einen Monat nach der Einvernahme bei der Polizei am 15. August 2023 dann das nächste Schreiben, dieses Mal von der Staatsanwaltschaft – mit einem Strafbefehl: Emanuel Brünisholz sei schuldig der Diskriminierung und Aufruf zum Hass. Das Urteil: 50 Tagessätze zu je 50 Franken Geldstrafe, zwei Jahre Probezeit, Verbindungsbuße 500 Franken. Und: Sollte der Schweizer die 500 Franken nicht bezahlen, drohen ihm zehn Tage Freiheitsstrafe.

„LGBT(Q)I-Personen herabgesetzt“

Die Begründung der Berner Justiz dazu: „Der Beschuldigte hat durch seinen auf Facebook veröffentlichten Kommentar die Personengruppe der LGBT(Q)I-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich und in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabgesetzt.“ Und weiter: „Er hat die Verwirklichung der Tat (…) in den öffentlich zugänglichen Beiträgen auf Facebook für möglich gehalten und in Kauf genommen; er hat damit zumindest eventualvorsätzlich gehandelt.“

500 Franken oder zehn Tage in einer Gefängniszelle für den Satz „In ferner Zukunft würden alle aufgrund der dannzumal ausgegrabenen Skelette erkennen, dass es nur Mann und Frau gebe“? Das wollte Emanuel Brünisholz nicht auf sich sitzen lassen – und ging in Berufung. Der Fall landete beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau, wo er am 20. Dezember 2023 erneut schuldig gesprochen wurde.

Der Berner, der nach wie vor zu seiner Meinung und seinem Kommentar auf Facebook stand, verzichtete auf eine weitere Berufung. Laut seinem Anwalt wäre diese „in der Schweiz sowieso chancenlos“. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. 

Emanuel Brünisholz will das Urteil aber nicht annehmen und verweigerte bisher, die 500 Franken Strafe zu bezahlen. Was ihm jetzt eine „Aufgebotsverfügung zum Strafantritt“ bescherte. Das heißt: zehn Tage Regionalgefängnis – für einen Facebook-Kommentar. Wann der Schweizer die Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.